Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Ziele und Zwecke der Planung

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich und schafft die rechtliche Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Aus dem Flächennutzungsplan selbst können keine Rechte und Pflichten für Private abgeleitet werden.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Weiden trat bereits im Jahr 1993 in Kraft. Um auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet zu sein, bedarf es einer gesamtstädtischen Strategie für die städtebauliche Entwicklung Weidens. Es bedarf zudem einer Aktualisierung der Ziele für die gesamtstädtische Entwicklung in den Bereichen Bevölkerung/Wohnen, Gewerbe, Soziale Infrastruktur, Landschaft und Umwelt.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Weiden i.d.OPf. entschieden, den Flächennutzungsplan als Basis für die weiteren Entscheidungen der Stadtentwicklung und als langfristigen, gesamtheitlichen Leitfaden für die nächsten 15 bis 20 Jahre, aufzustellen. Der darin integrierte Landschaftsplan ist voraussetzender Teil für die Genehmigungsfähigkeit.

Das Büro Dragomir Stadtplanung GmbH aus München, gemeinsam mit dem Büro isr – Institut für Stadt- und Regionalmanagement, wurden mit der Erarbeitung dieser Gesamtfortschreibung beauftragt. Die Aktualisierung des Landschaftsplans aus dem Jahr 2008 wird durch das Planungsbüro TEAM 4 Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB erarbeitet.

Verfahrensstand

Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):

Gegenstand:


04.02.2016
(Bau- und Planungsausschuss)

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

19.11.2018 / 17.05.2021 / 26.07.2021 / 29.06.2022 
(Stadtrat)

  • Beschlüsse zur Weiterverfolgung potenzieller Wohnbau- und Gewerbeflächen

17.03.2022
(Naturschutzbeirat)

  • Vorstellung und Diskussion über den Vorentwurf des Landschaftsplanes

16.01.2023
(Stadtrat)

  • Beschluss über das landschaftsplanerische Konzept (Landschaftsplan)
  • Integration des Vorentwurfes des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan
  • Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs (Flächennutzungsplan)
  • Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- /Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB (Flächennutzungsplan)

28.03.2023 - 09.05.2023

  • Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB


28.03.2023 - 23.05.2023

  • Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

Den gesamten Planungsprozess begleitet ein FNP-Forum mit Mitgliedern aus Politik, Verwaltung und fachlich betroffenen Institutionen. In enger Abstimmung mit lokalen Akteuren und Fachbehörden konnten so Bestandsanalysen durchgeführt sowie Entwicklungsszenarien und Ziele erarbeitet werden.

Die Ergebnisse aus der öffentlichen Planungswerkstatt mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Weiden vom Oktober 2018 fanden ebenfalls Berücksichtigung in der Bestandsanalyse.

Wichtige inhaltliche Grundlagen für den FNP lieferten insbesondere die fachlichen Konzepte des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes und des Landschaftsplans.

Folgende Grafik gibt eine Übersicht über die wichtigsten Meilensteine im bisherigen Beteiligungsprozess:

Zentrale Themenbereiche des Flächennutzungsplanes

Zur Erstellung des Flächennutzungsplans wurden Analysen zu verschiedenen Themenbereichen durchgeführt, woraus sich sowohl Ziele als auch die konkreten Darstellungen im Flächennutzungsplan ableiten ließen. Der Vorentwurf besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und den Anlagen.

Nachfolgend werden die Inhalte zu den zentralen Themenbereichen zusammenfassend erläutert:

Der Schutz von Natur und Landschaft, auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zum Flächennutzungsplan gehört daher ein integrierter Landschaftsplan, der die landschaftsplanerischen Leitlinien der Stadt Weiden i.d. OPf. definiert. Ein integrierter Landschaftsplan ist voraussetzender Teil für die Genehmigungsfähigkeit.

Der Landschaftsplan aus dem Jahr 2022 enthält folgende Themen:

  • Sicherung und Erhalt wertvoller Landschaftsbereiche
  • Pflegekonzepte für wertvolle Landschaftsteile im Stadtgebiet
  • Grundlagen und Ziele für ein Grünsystem, Grünverbindungen und die Erholung im Stadt- und Landschaftsraum
  • Möglichkeiten zur Nutzung staatlicher Förderprogramme (Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflegeprogramm, Kulturlandschaftsprogramm)
  • Umweltbezogene Grundlagen zur Abwägung der Erweiterung von Siedlungsflächen
  • Aufzeigen von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Siedlungsentwicklung

Der vorliegende Vorentwurf des Landschaftsplans besteht aus einer Planzeichnung, einem Erläuterungsbericht sowie den Themenkarten zu folgenden Themenbereichen:

  • Naturraum und Landschaftsstruktur
  • Boden
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Tiere und Pflanzen
  • Landschaftsbild
  • Kulturgüter
  • Schutzgebiete und Biotope
  • Landwirtschaft
  • Freizeit und Erholung
  • Spielplätze
  • Kleingärten
  • Landschaftsentwicklungskonzept
  • Leitbild "Grüner Ring"

Die Integration in den Flächennutzungsplan erfolgt durch teilweise vereinfachte Darstellungen der umfangreichen Inhalte in den Flächennutzungsplan. Weitere Analysen im Rahmen der Flächennutzungsplanung im Bereich der Freizeit und Naherholung beschäftigten sich mit innerstädtischen Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze und Friedhöfen.

Übergeordnetes Ziel ist es, durch die Fokussierung einer Innenentwicklung, einen kompakten Siedlungskörper zu schaffen. Zur Prüfung des Wohnraumpotenzials im Bestand der Stadt Weiden wurden entsprechend vier Potenzialbereiche untersucht:

  • Innerstädtische Quartiere, die aufgrund ihrer geringen Baudichte im Verhältnis zu ihrer Lage ein Nachverdichtungspotenzial aufweisen;
  • Baulücken in Form von bereits erschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücken;
  • Generierung von Wohnbauflächen auf Umstrukturierungsflächen, welche momentan städtebauliche Defizite aufweisen und sich daher für eine Neuordnung eignen;
  • Neuausweisung von Wohnbauflächen auf Flächen ohne bestehende Bindungen aus den Bereichen Städtebau und Natur/Landschaft, im direkten Anschluss bzw. als Lückenschluss zwischen bestehenden Siedlungsgebieten.

Sowohl zu den Umstrukturierungsflächen als auch zu den Neuausweisungsflächen wurden die Untersuchungsergebnisse in Form von Flächensteckbriefen festgehalten. Die Flächensteckbriefe finden Sie in den Anlagen zur Begründung des Flächennutzungsplans. Mit der Aufnahme von Neuausweisungsflächen wurde ein Flächenpool aus nun 22 Flächen erstellt, die im weiteren Verfahren zur Flächennutzungsplanung nach Bedarf und Verfügbarkeit voraussichtlich weiter abgeschichtet werden müssen.

Eine breite und auch kurzfristige Verfügbarkeit von Flächen für gewerbliche Nutzungen ist unabdingbar für eine zukünftige Wirtschaftsförderung der Stadt. In Zukunft werden qualitativ hochwertige Standortangebote für die bestehenden Betriebe sowie attraktive Standorte für neu anzusiedelnde Betriebe – beispielsweise aus aufstrebenden Wirtschaftsbranchen – zunehmend wichtig. In Folge dessen wurde im Zuge des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes eine detaillierte Untersuchung zu Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Wirtschaft und Gewerbe durchgeführt. Die zentralen Erkenntnisse daraus wurden in die Flächennutzungsplanung übernommen. Grob gegliedert wurden folgende Bereiche näher untersucht:

  • Verdichtung von Bestandsgebieten durch Brachflächen (Innenentwicklung)
  •  Identifizierung von untergenutzten Flächen sowie möglichen Umstrukturierungsflächen
  • Mögliche Standortbereiche zur Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen (Außenentwicklung)

Die Flächensteckbriefe zum Thema „Gewerbe“ finden Sie in an den Anlagen zur Begründung des Flächennutzungsplans sowie im Gewerbeflächenentwicklungskonzept. Hier wurde analog zu den Neuausweisungsflächen in Bezug auf Wohngebiete ein Flächenpool aus 11 vielversprechenden Gewerbeflächen ausgewählt, die im Verfahren zur Flächennutzungsplanung nach Bedarf und Verfügbarkeit voraussichtlich weiter abgeschichtet werden müssen.

Die soziale Infrastruktur ist unter dem Begriff der Gemeinbedarfsflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB behandelt worden. Dazu gehören:

  • Flächen für Bildungseinrichtungen
  • Flächen für kirchliche, soziale, gesundheitliche, kulturelle Zwecke
  • Sport- und Spielanlagen
  • Flächen für die Verwaltung

In der Bestandsanalyse zum Flächennutzungsplan wurden Kinderbetreuungseinrichtungen, Grundschulen und weiterführende Schulen anhand von verschiedenen Kriterien, wie beispielsweise Auslastung, Lage zu den Wohngebieten, Erreichbarkeit und Ausstattung untersucht.

Das Thema Verkehr ist integraler Bestandteil der Stadtentwicklungsplanung, weil die Art und die Lage städtebaulicher Nutzungen und die Art der Verkehrserschließung großen Einfluss auf die Verkehrserzeugung, die Verkehrsmittelwahl und eine stadtverträgliche Verkehrsabwicklung haben. Im Mobilitätskonzept wurden neue Schwerpunkte und Ziele der Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplanung definiert. Dieses hat jedoch aufgrund des Maßstabs der Flächennutzungsplanung keine Auswirkungen auf die Darstellungen. Bundesstraße und Autobahn sind gemäß ihrer Klassifizierung dargestellt, ebenso Hauptverkehrsstraßen im Stadtbereich, die zum klassifizierten Netz gehören oder im Ortsgefüge eine bedeutende Funktion aufweisen. Untergeordnete Straßen werden als Bestandteil der Bauflächen dargestellt.

Die Verlängerung der Süd-Ost-Tangente wurde im Vorentwurf des Flächennutzungsplans durch eine schwarz gestrichelte Doppellinie als möglicher Straßenverlauf vermerkt, da diese Maßnahme im aktuellen Ausbauplan für Staatstraßen in Bayern enthalten ist. Ein detaillierter Trassenverlauf liegt nicht vor, da noch kein förmliches Verfahren eingeleitet wurde.

Räumliches Leitbild

Die Bestandsanalyse nach Themenbereichen und die daraus entwickelten Zielvorstellungen, werden in einem räumlichen Leitbild für die Stadtentwicklung zusammengefasst:

„Das räumliche Leitbild stellt einen Orientierungsrahmen für die Stadt Weiden und deren zukünftige Entwicklung dar. Ein Schwerpunkt ist die weitere Siedlungsentwicklung, wobei der bereits vorhandene kompakte Siedlungskörper in seiner Form erhalten bleiben soll. Innerhalb dieses Siedlungskörpers sollen dezentrale soziale Infrastrukturen in Form von Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen bestehen sowie auch zentrale Bildungscampusse entwickelt werden. In den einzelnen Quartieren sollen dezentrale Nahversorgungsbereiche gestärkt werden, die Altstadt dient weiterhin als zentraler Versorgungsbereich. Grün- und Freiräume werden in Form eines zusammenhängenden Systems gesichert. Kleinere Gewerbeflächen befinden sich im kompakten Stadtgebiet, die großen Gewerbeflächen liegen unmittelbar an den Siedlungskörper angrenzend, um Belästigungen der Bewohner*innen zu vermeiden, aber dennoch eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten“.

Das Räumliche Leitbild wird in der Begründung zum Flächennutzungsplan detailliert beschrieben und in weitere Themenbereiche aufgegliedert:

  • Leitbild Gesamtstadt
  • Nachhaltige Stadtentwicklung
  • Gewerbe
  • Soziale Infrastruktur
  • Versorgung
  • Freizeit und Naherholung
  • Landschaftliches Leitbild
  • Leitbild Innenstadt

Räumliches Leitbild - Landschaft

Räumliches Leitbild - Siedlungsentwicklung

Räumliches Leitbild - Soziale Infrastruktur

Räumliches Leitbild - Nahversorgung

Nutzungskonflikte

Unterschiedliche Lösungen, die sich in der städtebaulichen Überlegung (z.B. bei Standortentscheidungen und Gestaltungsfragen) ergeben, sollen grundsätzlich im Bauleitplanverfahren untersucht werden. Sie sind für die Willensbildung der Gemeinde bedeutsam und können auch in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht werden.

Dementsprechend ist der vorliegende Vorentwurf des Flächennutzungsplans noch nicht frei von Nutzungskonflikten. Als Nutzungskonflikte werden Flächen mit mittlerem bis hohem Konfliktpotential aus landschaftsplanerischer Sicht oder Flächen mit Konflikten in Bezug auf die Ziele der Stadtentwicklung bezeichnet. Zum jetzigen Planungsstand werden noch alle alternativen Nutzungsmöglichkeiten bzw. Nutzungskonkurrenzen aufgezeigt. Die Auflösung des Konflikts, d.h. die Entscheidung für eine konkrete Nutzung, ist im laufenden Verfahren durch Abwägung der konkurrierenden Belange durch die Gemeinde vorzunehmen. Die Konflikte werden transparent in einer Konfliktkarte und Konflikttabelle aufgeführt. Es wurden bereits erste Vorschläge zum Umgang mit den aufgezeigten Konflikten durch das Stadtplanungsamt formuliert. Unter Berücksichtigung der im Zuge des Verfahrens zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB eingehenden Stellungnahmen wird eine Abwägungsentscheidung durch die Gemeinde, d.h. den Stadtrat, getroffen werden können. Dies wird zu einer Konkretisierung und Änderung des jetzt vorliegenden Standes des Flächennutzungsplans führen.

Ansprechpartner:

Frau Stelzl
 

 

Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 06
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de


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