Ansprechpartner:
Kämmereiverwaltung
- Haushaltsfragen -
Neues Rathaus
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.
Tel.: 09 61 / 81 - 20 03
E-Mail: haushalt@weiden.de
Haushalt
Zahlen, Daten und Fakten sind wichtig in unserer schnelllebigen Welt. Hier stellen wir Ihnen umfangreiches Zahlenmaterial rund um die Stadtfinanzen zur Verfügung. Bei Rückfragen sind wir für Sie gerne immer ansprechbar. Sie erreichen uns unter haushalt@weiden.de. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Angabe von Name und Anschrift achten werden, weil wir anonyme Anfragen aussondern müssen.
Im aktuellen Haushalt setzt sich das Bemühen des Stadtrates zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung fort, um die dauernde Leistungsfähigkeit unserer Stadt Weiden sicherstellen zu können.
Haushalt 2024
Haushalt 2023
Haushalt 2022
- Teil 1 - Haushaltsplan (pdf-Dokument - 5,6 MB)
- Teil 2 - Haushaltspläne der von der Stadt Weiden i.d.OPf. verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022 (pdf-Dokument - 1,4 MB)
- 1. Nachtragshaushaltsplan (pdf-Dokument - 1,52 MB)
- 22. Beteiligungsbericht der Stadt Weiden i.d.OPf. (pdf-Dokument - 1,5 MB)
Haushalt 2021
Haushalt 2020
Haushalt 2019
- Teil 1 - Haushaltsplan (pdf-Dokument - 6,3 MB)
- Teil 3 - Haushaltspläne der von der Stadt Weiden i.d.OPf. verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2019 (pdf-Dokument - 1,9 MB)
- Haushalt 2019 – Kurzinformation (pdf-Dokument – 0,3 MB)
- 19. Beteiligungsbericht der Stadt Weiden i.d.OPf. (pdf-Dokument - 836 kB)
- 20. Beteiligungsbericht der Stadt Weiden i.d.OPf. (pdf-Dokument - 680 KB)
- 1. Nachtragshaushaltsplan - Stadt (pdf-Dokument - 1,99 MB)
Haushalt 2018
- Teil 1 - Haushaltsplan mit den Bestandteilen Gesamtplan und Einzelplänen (pdf-Dokument - 6,3 MB)
- Teil 2 - Anlagen zum Haushaltsplan 2018 gem. § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik mit den ergänzenden Übersichten (pdf-Dokument - 3,9 MB)
- Teil 3 - Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2018 der von der Stadt Weiden verwalteten Stiftungen (pdf-Dokument - 1,9 MB)
- 18. Beteiligungsbericht der Stadt Weiden i.d.OPf (pdf-Dokument - 1,5 MB)
- 1. Nachtragshaushaltsplan - Stadt (pdf-Dokument - 4,5 MB)
- 1. Nachtragshaushaltsplan - Stiftungen (pdf-Dokument - 1,5 MB)
Haushalt 2017
- Teil 1 - Haushaltsplan mit den Bestandteilen Gesamtplan und Einzelplänen (pdf-Dokument - 6,3 MB)
- Teil 2 - Anlagen zum Haushaltsplan 2017 gem. § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik mit den ergänzenden Übersichten (pdf-Dokument - 9,8 MB)
- Teil 3 - Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2017 der von der Stadt Weiden verwalteten Stiftungen (pdf-Dokument - 8 MB)
- 17. Beteiligungsbericht der Stadt Weiden i.d.OPf (pdf-Dokument - 740 kB)
- 1. Nachtragshaushaltsplan (pdf-Dokument - 1,11 MB)
- 2. Nachtragshaushaltsplan (pdf-Dokument - 2,36 MB)
Haushalt 2016
- Teil 1 - Haushaltsplan mit den Bestandteilen Gesamtplan und Einzelplänen (pdf-Dokument - 6,25 MB)
- Teil 2 - Anlagen zum Haushaltsplan, insbesondere mit Vorbericht, Schuldenstand und Schuldenentwicklungen oder auch die freiwillige Leistungen der Stadt (pdf-Dokument - 28 MB)
- Teil 3 - Weidener Stiftungen mit dem Haushaltsplan und den relevanten Anlagen (pdf-Dokument - 2,3 MB)
- 16. Beteiligungsbericht der Stadt Weiden i.d.OPf (pdf-Dokument - 1,2 MB)
- 1. Nachtragshaushaltsplan (pdf-Dokument - 2,25 MB)
- 2. Nachtragshaushaltsplan (pdf-Dokument - 1,4 MB)
Haushalt 2015
- Teil 1 - Haushaltsplan mit den Bestandteilen Gesamtplan, Einzelplan und Stellenplan (pdf-Dokument - 15,5 MB)
- Änderung Teil 1 - Nachtrag zum Haushaltsplan 2015 Teil I Gliederungsziffer V, Änderung des Stellenplans
- Teil 2 - Anlagen zum Haushaltsplan, insbesondere mit Vorbericht, Schuldenstand und Schuldenentwicklungen oder auch die freiwillige Leistungen der Stadt (pdf-Dokument - 7 MB)
- Teil 3 - Weidener Stiftungen mit dem Haushaltsplan und den relevanten Anlagen (pdf-Dokument - 4 MB)
- 15. Beteiligungsbericht der Stadt Weiden i.d.OPf auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsberichte 2013 (pdf-Dokument - 1,2 MB)
- Nachtrag zum Haushaltsplan der Stadt Weiden i.d.OPf. (pdf-Dokument 8,25 MB)
Grundsteuer
Wer muss die Grundsteuer bezahlen?
Die Grundsteuer muss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bzw. des Grundstücks bezahlen.
Wird das Grundstück vermietet, kann die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieterin bzw. den Mieter umgelegt werden.
Ändert sich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, muss grundsätzlich ab dem 1. Januar des folgenden Jahres die neue Eigentümerin bzw. der neue Eigentümer die Grundsteuer bezahlen.
Der Grundsatz "ab dem 1. Januar des folgenden Jahres" ist jedoch abhängig, wann die Umschreibung des Finanzamtes erfolgt. Solange der Stadt Weiden i.d.OPf. durch das Finanzamt kein neuer Grundsteuermessbescheid übermittelt wird, muss noch die alte Eigentümerin oder der alte Eigentümer die Grundsteuer entsprechend bezahlen, was auch über den 1. Januar des folgenden Jahres der Fall sein kann. Überzahlungen werden erstattet.
Die alten und neuen Eigentümerinnen und Eigentümer können untereinander vereinbaren, dass die Kosten von der neuen Eigentümerin oder von dem neuen Eigentümer übernommen werden. Das muss weder dem Finanzamt noch der Gemeinde mitgeteilt werden. Die Gemeinde selbst darf die Grundsteuer für dieses Kalenderjahr nicht von der neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer verlangen, sondern muss dafür noch auf die bisherigen Steuerpflichtigen zukommen.