Ausländerwesen
Kontakt Ausländerwesen
E-Mail-Adresse: auslaenderbehoerde@weiden.de
Online-Terminvereinbarung für die Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen sowie für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen unter tevis.weiden.de
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens | Telefonnummer |
A | 09 61 / 81 -33 10 |
B - G | 09 61 / 81 -33 13 |
H - L | 09 61 / 81 - 33 11 |
M - R | 09 61 / 81 - 33 14 |
S-Z | 09 61 / 81 - 33 02 |
Aushändigung von | 09 61 / 81 - 33 09 |
Verpflichtungserklärungen | 09 61 / 81 - 33 09 |
Aktuelles
Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten fort
Mit Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden am 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für Kriegsflüchtlinge, die infolge des Ukraine-Krieges in Deutschland Zuflucht gefunden haben, automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.
Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist also nicht notwendig.