Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ansprechpartner:

Veterinärwesen

 

Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.
Tel.: 09 61 / 81 - 71 01 oder
09 61 / 81 - 71 02
Fax: 09 61 / 81 - 38 05
E-Mail: veterinaerwesen@weiden.de

Dienstzeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung


 
 
 
Willkommen auf den Internetseiten der
Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
der Stadt Weiden in der Oberpfalz.

 

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Gesetzesgrundlagen und nützliche Links
zu unseren Aufgabenbereichen.

Aktuelles

Schulung zur Trichinenprobenentnahme bei Schwarzwild

Die Abteilung für Veterinärwesen der Stadt Weiden bietet in Kooperation mit der ÖJV Bezirksgruppe Oberpfalz und dem Forstbetrieb Flossenbürg eine Schulung zur Trichinenprobenentnahme beim Schwarzwild an.

Die Trichinenprobenentnahme ist eine hoheitliche Aufgabe, die in der Regel durch amtliche Tierärzte und Fachassistenten vorgenommen wird. Persönlich zuverlässigen und behördlich besonders geschulten Jägerinnen und Jägern mit gültigem Jagdschein kann die Probennahme an erlegtem Wild als amtliche Tätigkeit vom Veterinäramt übertragen werden.

Dieser etwa zweistündige Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger, die zukünftig Trichinenproben vom Wildschwein ordnungsgemäß entnehmen möchten. Sie bekommen sowohl die notwendigen theoretischen Grundlagen der Trichinenbeprobung vermittelt, als auch die praktischen Fähigkeiten die Proben selbst entnehmen zu können.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Sachkundenachweis, der es ihnen ermöglicht, bei ihrer zuständigen Behörde eine Selbstentnahme der Trichinenproben zu beantragen.

Dies bedeutet nicht nur geringere Kosten im Zusammenhang mit der Beprobung, sondern auch eine erhebliche Zeitersparnis durch den Wegfall lästiger Fahrten.

Außerdem erfolgt im Rahmen der Schulung eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durch einen Facharzt für Allgemeinmedizin. Der Nachweis hierüber muss beim Antrag zur Übertragung der Trichinenprobenentnahme mit vorgelegt werden.
Er kann - soweit noch nicht vorhanden - ebenfalls vor Ort erworben werden.
Jeder Jäger der sein Wild auch direkt abgibt, wird er als Lebensmittelunternehmer tätig und benötigt diesen Nachweis.

Termin: Samstag, 27.04.2024
Uhrzeit: 10:00 - 12:00 Uhr
Ort: Museumscafé Flossenbürg, Silberhüttenstraße 42, 92696 Flossenbürg

Kursgebühr (vor Ort zu entrichten): voraussichtlich 15,00 Euro
Nachweis der Schulung nach § 43 IFSG (ebenfalls vor Ort zu entrichten): 21,00 Euro

Anmeldungen unter: sebastian_schott@yahoo.com

Um die Ausstellung des Sachkundenachweises zu erleichtern, bitten wir bei der Anmeldung folgendes anzugeben:
Name, Adresse, Geburtsdatum und –ort sowie (soweit bekannt) der Landkreis in dem die Jagdmöglichkeit besteht.

Zum Nachweis der Personalien bitte Personalausweis oder Führerschein mitbringen.


Sperrgebiet wegen der Amerikanischen Faulbrut in der Stadt Weiden aufgehoben

Nach intensivem Untersuchungs- und Sanierungsaufwand ist das Sperrgebiet wegen der Amerikanischen Faulbrut im Stadtgebiet Weiden aufgehoben worden. Dennoch ist nach wie vor wichtig, dass alle Bienenhaltungen gemeldet werden. Außerdem sind aufgestellte Bienenvölker mit einem Verweis auf den Halter zu versehen. Aufgegebene Bienenstände sind zu räumen und sämtliche Bienenbehausungen und Zubehör bienendicht zu verschließen.

Zudem weisen wir darauf hin, dass bei jedem Verbringen von Bienenvölkern zwischen unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen von Behörden (Stadt, Landkreise) zwingend ein Bienenzeugnis einzuholen und unaufgefordert vorzulegen ist. Um das Risiko eines erneuten Ausbruchs zu minimieren, ist die fachkundige Bewirtschaftung der Bienenvölker notwendig sowie die Entnahme von Monitoringproben im eigenen Interesse der Bienenhalter.

Auch wird weiterhin die Bevölkerung gebeten, Bienen nicht mit Honig zu füttern und leere Honiggläser vor der Entsorgung auszuspülen, da auch dadurch die Verbreitung der Faulbrut begünstigt werden kann.

Die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz steht gerne bei tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Fragen zur Verfügung.


Amtsblatt vom  01.04.2022


Jungvogel gefunden – Was tun?
Zu dieser Jahreszeit werden immer wieder vermeintlich hilfsbedürftige Jungvögel gefunden. Eine Entscheidungshilfe ob oder wie diesem Vogel geholfen werden kann, stellt der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.  zur Verfügung.

zur Entscheidungshilfe


"Bayernweite verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest"
Aufgrund der sich wieder zuspitzenden Lage hinsichtlich der Geflügelpest werden in der Allgemeinverfügung vom 15.12.2021 neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügelhaltungen weitere Vorbeugungen wie ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Weitere Informationen und Links finden Sie unter dem Punkt Geflügelhaltung (Merkblatt für Geflügelhalter: Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest)

Broschüre "Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung"

Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gerne telefonisch zur Verfügung.

Allgemeinverfügung vom 15.12.2021


Afrikanische Schweinepest (ASP) - Erster Nachweis in Deutschland und allgemeine Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Am 10. September 2020 hat die Afrikanische Schweinepest nun in Brandenburg erstmals Deutschland erreicht. Seitdem gibt es zahlreiche Nachweise beim Wildschwein. Auch im angrenzenden Sachsen sind die ersten positiven Nachweise erbracht. Die Lage verschärft sich somit diesbezüglich. Aufgrund dieser aktuellen, sehr ernst zu nehmenden Situation möchten wir Ihnen aktuelle allgemeine Informationen geben sowie auf das ASP-Früherkennungsprogramm (Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest) hinweisen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Sie betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine). Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, findet nicht statt. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht.

Die bayerischen Veterinärbehörden bereiten sich derzeit intensiv auf ein Vorrücken der Seuche in Richtung Bayern vor. Es wurde der Rahmenplan Afrikanische Schweinepest ausgearbeitet. Um die Einschleppung der ASP zu verhindern und für den Ernstfall gewappnet zu sein, laufen auch bei der städtischen Veterinärbehörde intensive Gespräche und es werden diverse Vorkehrungen getroffen. Auch wurde bereits eine entsprechende Übung zur Suche und Bergung von Wildschweinkadavern zusammen mit verschiedenen Institutionen durchgeführt.

Besonders möchten wir in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass alle Schweinehaltungen bei dem zuständigen Veterinäramt zu melden sind und sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind.

Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier, insbesondere Blut ist sehr ansteckend, oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten (z. B. Salami, Schinken, Fleisch) stellen eine mögliche Infektionsquelle dar. Deshalb müssen Speisereste gut verschlossen in Müllbehältern entsorgt werden. Das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) ist grundsätzlich untersagt.

Jäger sollten Hygienemaßnahmen bei der Wildschweinjagd einhalten, besonders im Hinblick auf Aufbruchmaterial. Besondere Vorsicht gilt im Hinblick auf Gegenstände, die Schweißkontakt hatten. Strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen), insbesondere, wenn Schweinehalter gleichzeitig auch Jäger sind und insbesondere bei Jagdreisen in von ASP betroffene Länder.

Die Veterinärabteilung steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir bitten Sie bei eventuellen Verdachtsfällen, unklaren Situationen oder Fragen rund um das Thema ASP mit uns Kontakt aufzunehmen. Im Ernstfall außerhalb der Dienstzeit können wir jederzeit über die örtliche Polizeiinspektion alarmiert werden.

Hier noch einige Links mit Fachinformationen zum Thema ASP:

Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest (ASP): ASP-Früherkennungsprogramm
Es werden in den betroffenen Gebieten weiträumige Sperrgebiete sowie Restriktionen angeordnet, welche gerade bei einem Ausbruch im Hausschweinbestand massive Auswirkungen auch für die Verbringung von Schweinen für die ansässigen Schweinehalter zu Folge haben werden. Deshalb ist es äußerst sinnvoll für diesen Fall bereits jetzt entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die „Status-Untersuchung ASP“ ist ein freiwilliges Verfahren zur ASP-Früherkennung in Hausschweinebeständen und zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Verbringen von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen. Dieses Verfahren ist der Grundstein für die Aufrechterhaltung der Vermarktungsfähigkeit von Schweinen und für die Genehmigung zum erleichterten Handel. Die Kostenübernahme für die Blutuntersuchung erfolgt über die Bayerische Tierseuchenkasse.

Nähere Informationen erhalten Sie über folgende Links und bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.


  • Das Sperrgebiet bezüglich der Amerikanischen Faulbrut im Stadtgebiet Weiden vom 10.05.2019 konnte noch nicht aufgehoben werden. Es gilt weiterhin in diesem Gebiet unter anderem ein Verbringungsverbot in das Gebiet hinein sowie aus dem Gebiet heraus. Weitere Informationen siehe unter:
    Vollzug der Bienenseuchenverordnung - Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen

    Unabhängig davon sind sämtliche Bienenhaltungen und Standorte im gesamten Stadtgebiet dem Veterinäramt zu melden.


Aufgabengebiete

landwirtschaftliche Nutztiere

Die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren wie

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe, Ziegen
  • Einhufer (Pferde, Esel)
  • Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel)

ist unter Angabe der Registriernummer bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur einzelnen oder wenigen Tieren! Sollten Sie noch über keine Registriernummer (sog. Balisnummer) verfügen, können Sie diese beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Denken Sie auch daran, Ihre Tierhaltung bei der Bayer. Tierseuchenkasse zu melden.

 

Tierseuchenbekämpfung

Geflügelhaltung

 

Fischhaltung

 

Tierschutz

Wir überprüfen die tierschutzgerechte Haltung von Nutz- und Haustieren in landwirtschaftlichen Betrieben und Privathaushalten. Des Weiteren führen wir Sachkundeprüfungen durch, prüfen Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz und sind zuständig für Wesenstests bei Hunden.

Rechtliche Grundlagen:

Informationsmaterial

Kampfhunde

 

Fleischhygiene

Trichinenproben:
Die Untersuchung erfolgt über den Landkreis Neustadt a.d.WN
Ansprechpartner:
Herr Schiml, Tel.: 0 96 81 / 15 08

 

Tierkörperbeseitigung

Zweckverband TBN (Tierkörperbeseitigung Nordbayern)

Kontakt:
Zweckverband TBN
Hetzentännig 2
96194 Walsdorf
Tel: +49 (0) 95 49 - 3 66
Fax: +49 (0) 95 49 - 78 04
https://www.zv-tbn.de

Verarbeitungsbetrieb
Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) Walsdorf
Hetzentännig 2
96194 Walsdorf

Sammelstelle Tierischer Nebenprodukte (ehemals Eggmeier)
Sammelstelle für tierische Nebenprodukte (STN) Luhe-Wildenau
Haselhöhe 30
92706 Luhe-Wildenau
Anlieferungszeiten:
Montag - Freitag von 14:00 - 16:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertags geschlossen

Die Abholung von toten Rindern, Pferden, kleinen Wiederkäuern kann über den oben genannten Kontakt angemeldet werden.

 

weitere Aufgabengebiete

Das Aufgabenspektrum des Veterinäramtes ist überaus vielfältig. So sind wir auch zuständig für:

  • die Überwachung des Tierarzneimittelgesetzes
  • die Lebensmittelhygiene und -überwachung / Futtermittelprobenahme

 

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