Katastrophenschutz

Ansprechpartner:

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Katastrophenschutz

Neues Rathaus
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Tel.: 09 61 / 81 - 38 04
E-Mail: katastrophenschutz@weiden.de

Allgemeines zum Katastrophenschutz

Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe, mit der ein Bürger außerhalb von Krisensituationen und Großschadensereignissen wenig zu tun hat. Allerdings zeigen bspw. die Hochwasserereignisse der letzten Jahre, dass eine Stadt oder Gemeinde sowie ein Landkreis oder eine Region schnell und unerwartet betroffen sein können. Weitere mögliche Szenarien neben Hochwasser sind Großbrände, Explosionen, Zug- oder Busunglücke und Flugzeugabstürze. Bayernweit sind 470.000 Einsatzkräfte bei den Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen und beim THW auf den Notfall vorbereitet.

Was tut die Stadt Weiden im Katastrophenfall?

Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall. Dementsprechend ist die Stadt Weiden i.d.OPf. als Kreisverwaltungsbehörde zuständig für den Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall. Als Katastrophenschutzbehörde hat sie die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen. Katastrophenschutz beginnt daher nicht erst im Krisenfall, sondern ist eine laufende Aufgabe zur Vorbereitung auf die Krise.

Die Stadt Weiden hat eine eigene Organisationseinheit aufgebaut, die im Katastrophenfall oder wenn sich ein solcher abzeichnet alarmiert wird. Leiterin der sogenannten Führungsgruppe Katastrophenschutz ist Rechtsdezernentin Nicole Hammerl. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz wird geschult und übt jedes Jahr. Ein geübtes Szenario ist beispielsweise der Fund einer Bombe aus dem 2. Weltkrieg und eine dann notwendige Evakuierung der Bevölkerung bzw. von Einrichtungen wie dem Klinikum oder Altenheimen. Die Entscheidungen der Führungsgruppe werden von der operativen Einheit mit Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienst und anderen umgesetzt.

Wie erfahre ich als Bürger vom Katastrophenfall?

Die Stadt Weiden stellt als Katastrophenschutzbehörde das Vorliegen einer Katastrophe fest und informiert umgehend und kontinuierlich die Öffentlichkeit darüber. Zuständig ist innerhalb der Führungsgruppe Katastrophenschutz eine eigene Arbeitseinheit Bevölkerungsinformation und Medienarbeit - kurz BuMa. Deren Hauptaufgaben sind das Verfassen von Pressemitteilungen, die Vorbereitung und Abhaltung von Pressekonferenzen und die Information der Bevölkerung. Die Pressestelle der Stadt Weiden ist im Notfall der Führungsgruppe Katastrophenschutz zugeordnet. Sie informiert die Medien bei Pressekonferenzen und laufend im Internet auf der Homepage der Stadt Weiden. Für den Katastrophenfall gibt es eine bereits vorbereitete Internetseite, welche im Fall der Fälle aufgeschalten wird und entsprechend mit Mitteilungen, Meldungen und Warnhinweisen für die Bevölkerung befüllt wird. Besitzer von mobilen Endgeräten mit den Smartphone-Betriebssystemen Android und iOS können über die Weiden App Push-Benachrichtigungen erhalten. Das bedeutet, dass auf dem Bildschirm eine Meldung erscheint, sobald etwas Neues in der Weiden App gepostet wird. Im Rundfunk werden zur Warnung und Information Rundfunkdurchsagen gemacht, mittels Lautsprecherwägen können Lautsprecherdurchsagen gemacht werden. Wenn beispielsweise im Fall einer Evakuierung Zeit ist und es die Situation erfordert, können BürgerInnen auch persönlich durch Klingeln an der Haustüre informiert werden. Im Katastrophenfall wird bei der Stadt Weiden i.d.OPf. ein Bürgertelefon eingerichtet und die Nummer bekannt gegeben.

Was ist eigentlich eine Katastrophe?

Wenn das Gesetz von einer Katastrophe spricht, meint es etwas anderes als der tägliche Sprachgebrauch. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet ursprünglich Umkehrung, Zusammenbruch, plötzlicher Wandel und zwar zum Schlechteren. Das Gesetz meint damit eine so große Gefahr oder Not oder einen so schweren Unglücksfall, dass Hilfe und Schutz nur dann wirksam gewährt werden können, wenn die dazu berufenen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung zusammenarbeiten. Dabei wird zwischen technischen Katastrophen (z. B. Explosionen, Brände, Freiwerden von Gefahrenstoffen) und Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Sturm oder gar Erdbeben) unterschieden. Gemein ist diesen Schadensereignissen, dass sie in der Regel unvorhergesehen eintreten und so schnell ablaufen, dass sofort gehandelt werden muss. Militärische Ereignisse spielen übrigens seit Anfang der 1990er Jahre in Planung und Ausbildung keine Rolle mehr.

Wie kann ich mich als BürgerIn auf einen Katastrophenfall vorbereiten?

Trotz guter staatlicher Katastrophenvorsorge sind Katastrophen Notfälle, auf die sich Bürger selbst vorbereiten müssen. Denn: sobald ein Notfall eingetreten ist, sind Vorsorgemaßnahmen zu spät. Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren. Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat an Essen im Haus haben.

Wie sich BürgerInnen auf Notfallsituationen vorbereiten können und welches Verhalten im Gefahrenfall angemessen ist, darüber informiert das Bundesamt für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Internet unter: www.bbk.bund.de. Besonders hilfreich und informativ ist der Ratgeber des BBK "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen".

Sich als ungebundener Helfer registrieren lassen!

Personen, die sich im Notfall zur Hilfe bereit erklären würden, bislang allerdings bei keiner Hilfsorganisation tätig sind, können sich als ungebundener Helfer registrieren lassen.

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