Wohnraumförderung
Ansprechpartner:
Frau Brabec
Abteilung für Bauen und Wohnen
Bauförderung
2. Stock, Zi. Nr. 2.06
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 60 15
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
wohnraumfoerderung@weiden.de
Hier erhalten Sie Auskünfte über die Wohnraumförderung für den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum im Stadtgebiet Weiden i.d.OPf. für folgende Programme:
Bayerisches Wohnungsbauprogramm - Staatliches Darlehen
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm - Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen
Für die Gewährung der Fördermittel müssen die Kriterien der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 eingehalten werden, insbesondere die Größe des eigengenutzten Wohnraums, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, angemessene Kosten, gesicherte Finanzierung, entsprechender Eigenkapitaleinsatz, Einhalten der jeweiligen Einkommensgrenze sowie die Tragbarkeit der Belastung.
Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Über die Darlehensanträge (die vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages gestellt werden müssen) wird nach der sozialen Dringlichkeit des Einzelfalles entschieden.
Merkblätter und Informationsmaterial sowie persönliche Beratung - Terminvereinbarung erforderlich - erhalten Sie vom zuständigen Sachbearbeiter.
Links:
www.wohnen.bayern.de
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Infoblatt zum Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung