Abfallarten

Biotonne

Was gehört in die Biotonne?
Blumen, Blumenerde, Brotreste (ohne Schimmel), Eierschalen, Federn, Gemüseabfälle vor dem Kochen, Holzhäcksel/Holzsägemehl/Holzwolle (unbehandelt), Kaffeefilter/Kaffeesatz, Kartoffelschalen, Küchenkrepp, Laub, Nußschalen, Obstreste, Papierservietten, Reisig, Salatreste vor dem Anmachen, Speisereste vor dem Kochtopf (außer Fisch-, Fleisch-, Wurstreste, Knochen, Suppen und Soßen), Stroh, Teebeutel, Topfpflanzen, Zitrusfrüchteschalen

Was gehört nicht in die Biotonne?
Asche/Holz/Kohle, Batterien, Chemikalien, Farb-,Lack-,Ölreste/Ruß, Fette, Fisch,-Fleisch,- Wurstreste, Hundekot, Knochen, Glas, Gummi, Kartonagen, Katzenstreu, Keramikgefäße, Laugen/Säuren, Leder, Medikamente, Plastiktüten, Putzmittelreste, Speisereste nach dem Kochtopf, Staubsaugerbeutel, Suppen, Textilien, Tierstreu, Verkaufsverpackungen aus Alu / Kunst- und Verbundstoffen, Styropor, sowie Zigarettenstummel und -asche.
Bitte keine kompostierbaren Biomüllbeutel in die Biotonne!

Begründung:
Die kompostierbaren Biomüllbeutel gelten als «biologisch abbaubar», wenn diese innerhalb von 12 Wochen zu mindestens 90% in Teile von zwei Millimetern zerfallen. Während sich die Zertifizierung als «biologisch abbaubar» auf labortechnische Bedingungen bezieht, ist der Abbau unter realen Kompostierungsbedingungen nicht gesichert. Das liegt daran, dass die Verweilzeit der Bioabfälle in Kompostier- und Vergärungsanlagen in aller Regel deutlich kürzer ausfällt als zwölf Wochen. Die Biomüllbeutel werden aussortiert und landen dann samt Inhalt, also den Bioabfällen, in der Müllverbrennung statt in der Verwertung. Der eigentliche Zweck der Biotonne wird verfehlt.

Alternativen:
Papiertüten: in diesen kann man die Küchenabfälle ebenso gut sammeln. Papiertüten liegen im Supermarkt oder der Drogerie meist direkt neben den Bioplastikbeuteln im Regal. Der entscheidende Vorteil der Papiertüten: Sie lassen sich problemlos kompostieren.

Zeitungspapier: Noch billiger kommt man mit Zeitungspapier davon, in das man vor allem die feuchten Küchenabfälle gut einwickeln sollte. Dies verringert ebenso wie Papiertüten im Winter das Risiko, dass der Inhalt der Biotonne einfriert, und im Sommer, dass üble Gerüche auftreten.

Tipps zur Biotonne:
Bei Bedarf können Sie den Bauhof der Stadt Weiden beauftragen eine Reinigung Ihrer Biotonne durchzuführen, für einen Kostenbeitrag von 23,80 € je Biotonnen Reinigung.
Das Formular für den Auftrag zur Reinigung können Sie hier herunterladen ...

Die Biotonne im Sommer:
Im Sommer bei hohen Temperaturen kommt es in der Biotonne zur Geruchsentwicklung. Die Intensität des Geruchs hängt jedoch entscheidend vom Umgang mit der Biotonne ab.
Das können Sie tun, um Geruchsbelästigungen zu minimieren:

  • Die Biotonne sollte möglichst an einem schattigen oder halbschattigen Platz stehen.
  • Flüssigkeiten wie Suppen oder Soßen gehören überhaupt nicht in die Biotonne.
  • Fleisch- und Wurstreste, sowie alle gekochten Speisereste gehören in die Restmülltonne.
  • Bioboy und Biotonne sollten noch vor der Befüllung, mit Küchenkrepp oder Zeitungspapier ausgelegt werden.
  • Sehr feuchtes Material kann zusätzlich in Zeitungspapier eingeschlagen werden.
  • Kaffeefilter immer erst abtropfen lassen oder gut ausdrücken.
  • Lockeres Strukturmaterial (kleine Äste, Zweige, Stauden) zwischen feuchten Bioabfällen, lassen Gerüche erst gar nicht entstehen, da die grobe Struktur für ausreichend Belüftung sorgt.
  • Die sparsame Zugabe von Gesteinsmehl oder Gartenkalk bindet Feuchtigkeit und vermindert Gerüche.
  • Die regelmäßige Biotonnenreinigung - am besten mit Regenwasser und möglichst ohne Reinigungsmittel - beugt der Geruchsbelästigung vor.

Die Biotonne im Winter:
In der kalten Jahreszeit kann die Leerung der Biotonne Probleme bereiten, falls der Inhalt einfriert. Ein gewaltsames Entfernen der angefrorenen organischen Stoffe erschwert nicht nur die Arbeit der Müllwerker, es kann u. U. auch zur Beschädigung der Biotonne (Einreißen der Kunststoffwand führen).

Um dies zu verhindern, sind folgende Vorkehrungen empfehlenswert:

  • Stellen Sie die Biotonne möglichst nahe an die Hauswand und/oder unters Dach (wird die Tonne von der Müllabfuhr herausgestellt, so muß der Standplatz erkennbar sein).
  • wie "Die Biotonne im Sommer" Nr. 2 bis 6.
  • Falls vorhanden, eignen sich als unterste Schicht in der Tonne auch unbehandelte Holzspäne oder Astschnitt.
  • Sollte der Inhalt der Biotonne eingefroren sein, so stellen Sie die Tonne einige Tage an einen wärmeren Ort (vor der Entleerung unbedingt wieder zurückstellen).
  •  
  • Ein reduzierter Gebührensatz kann in Anspruch genommen werden, wenn auf einem Grundstück alle dort anfallenden kompostierbaren Reststoffe durch Eigenkompostierung einer Verwertung zugeführt werden. Im Falle eines Verstoßes kann ein Bußgeld verhängt werden.

 

Altpapier

Was?
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, Bücher, Hefte, Zigarettenschachteln, zerkleinertes Datenschutzpapier in haushaltsüblichen Mengen (Aktenvernichtung) aus Privathaushaltungen.

Wohin?
Altpapiercontainer - Bei größeren Papiermengen zum Wertstoffhof (ausgenommen ist hier zerkleinertes Datenschutzpapier usw. -> Selbstanlieferung bei privaten Entsorgungsbetrieben)

Was nicht?
Verschmutztes Papier, Papiertaschentücher, Hygienepapier, Spezialpapier (z. B. Thermopapier) und Durchschreibpapier Verbundmaterial wie Tetra Pack (Milch, Säfte usw.), Kaffeeverpackungen

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten, die Anwohner haben auch ein Recht auf Ruhezeiten.

 

Altglas

Was?
Glasflaschen, Konservengläser, Marmeladengläser und andere Verpackungsgläser

Wie?
Nach Farben Weiß, Braun und Grün sortiert (andersfarbiges Glas bitte zum Grünglas) ohne Deckel und Drehverschlüsse, kurz ausgespült.

Wohin?
Altglascontainer

Was nicht?
Glühbirnen (Restmüll)
Energiesparlampen und Leuchtstofflampen (Fa. Bergler, Am Forst 4)
Fensterglas, feuerfestes Glas, Bleikristallglas, Spiegel, Blumenvasen, Steingut, Porzellan, Keramik, Laborglas
Kunststoffflaschen

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten, die Anwohner haben auch ein Recht auf Ruhezeiten.

 

Gelber Sack

Leichtverpackungen LVP - Gelber Sack
Gemäß der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Handel zur Rücknahme und Verwertung gebrauchter Verpackungen verpflichtet. Diese Aufgabe übernehmen die sogenannten Systembetreiber.

Die Finanzierung der Einsammlung und Verwertung erfolgt über Lizenzgebühren. Der "Grüne Punkt" auf einer Verpackung bedeutet lediglich, dass der Hersteller diese Lizenzgebühr an einen Systembetreiber entrichtet hat.

Letztlich werden die Kosten auf den Endverbraucher umgelegt, der sie bereits an der Ladenkasse mit der Ware bezahlt.

Jede Verpackung, die im Restmüll landet, kostet Sie zweimal Geld - einmal im Supermartk und ein zweites mal als Müllgebühr:

Was?
Alle gebrauchten Verpackungen außer Glas und Papier z.B.: Konserven- und Getränkedosen (soweit nicht pfandpflichtig), Aluminiumverpackungen, Plastikbecher, Kanister, PVC-Folien, Tetra Pack (Milch, Saft o.ä.), Kaffeeverpackung usw.

Wie?
Ohne Reste, grob gesäubert (so sauber, dass man den Gelben Sack nach 3 Wochen selber sortieren würde). Verpackungen aus verschiedenen Materalien zerlegen, Getränkekartons flach zusammenfalten! Gelbe Säcke die Fremdstoffe enthalten, dürfen nicht in den Containern entsorgt werden.

Wo bekommt man Gelbe Säcke?
Sie können in allen Bäckereien im gesamten Stadtgebiet bezogen werden. Außerdem werden sie im Neuen Rathaus am Infoschalter im Erdgeschoss ausgegeben.

Was nicht?
Verpackungen aus Papier, Kartons (Altpapier- und Kartonagencontainer)
Glasverpackungen (Glascontainer)
Verpackungen mit Problemstoffen und Restinhalten (Wertstoffhof)

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten, die Anwohner haben auch ein Recht auf Ruhezeiten.

 

Grüngut

Was?
Baum-, Strauch-, Rasenschnitt, Laub, Blumenreste, Christbäume, Fallobst

Wie?
Baum- und Strauchschnitt bitte so zuschneiden, dass sie nicht mehr sperrig sind (Platz sparen im Container)
Keine Fremdstoffe (z.B. Lametta an Christbäumen), ohne Säcke, Bänder und Schnüre
Holz vom Baumschnitt bis max. zu einem Durchmesser von 10 cm
Bitte nicht neben die Container ablagern

Wohin?
Eigenkompostierung
Falls keine Eigenkompostierung möglich in den Grüngutcontainer (von März bis Ende November), beim Wertstoffhof in der Vohenstraußer Straße und in der Pressather Straße ganzjährig.

Bis 1,00 m³ pro Tag kostenlos, größere Mengen über Entsorgungbetriebe.

Gewerbliche Anlieferer dürfen an den Wertstoffhöfen in der Vohenstraußer und Pressather Straße nur mit Anlieferungsschein anliefern.

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten, die Anwohner haben auch ein Recht auf Ruhezeiten.

 

Elektronikschrott

Am 24.03.2006 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Elektroaltgeräte nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden.
Alle Neugeräte werden nun mit dem Symbol der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet, um darauf hinzuweisen, dass sie nicht in die Restmülltonne oder Müllumladestation gehören.

Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat unter folgenden Adressen kommunale Sammelstellen eingerichtet:

Fa. Bergler GmbH
Max-Planck-Straße 5
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 3 12 50
Mo. - Fr., 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Fa. Kraus Recycling und Entsorgung
Hans-Striegl-Straße 7
92637 Weiden
Tel.: 0 96 81 / 92 05 35
Mo. - Fr., 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Hier können alle Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgegeben werden. Nachfolgend möchten wir eine Aufstellung aller Kategorien auflisten:
 

  1. Haushaltsgroßgeräte
  2. Haushaltskleingeräte
  3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  4. Geräte der Unterhaltungselektronik
  5. Beleuchtungskörper (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren)
  6. elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge
  7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
  9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  10. Automatische Ausgabegeräte

Hinweis:
Geräte mit fest eingebauten Akkus (z. B. Tablets) sortiert man an den Sammelstellen wegen der Brandgefahr separat von Geräten mit wechselbaren Akkus (z. B. Akkuschrauber). Bei Letzteren müssen die Akkus bereits getrennt vom Gerät übergeben werden.

Das Rücknahmesystem ist ein reines Bringsystem, d. h. Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher usw. sind vom Sperrmüll ausgeschlossen.

Für energiesparende Beleuchtung wie LED- und Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren gibt es neben der kommunalen Sammelstelle  weitere Rücknahmemöglichkeiten.  Die Firma Lightcycle ist als Dachorganisation aller Leuchtmittelhersteller, Inverkehrbringer tätig.
Die Internetseite der Firma Lightcycle www.lightcycle.de bietet die Möglichkeit Sammelstellen über Postleitzahleneingabe in der Nähe zu suchen.

 

Entsorgung von Leuchtmitteln

Ob LED, Halogenleuchte, Leuchtstoffröhre, Glühbirne oder Energiesparlampe, rüsten Sie sich für die dunkle Jahreszeit und vor allem: Entsorgen Sie defekte Leuchtmittel richtig!

Wohin mit defekten Leuchmitteln?
Sämtliche Leuchtmittel gehören

  • nicht in oder auf den Altglascontainer,
  • nicht in den gelben Wertstoffsack!

Halogenlampen und Glühbirnen dürfen in die Restmülltonne entsorgt werden.

LED`s, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in die Restmülltonne!

Weitere Sammelstellen für Weiden und Umgebung finden Sie unter www.lightcycle.de.

 

Energiesparlampe

Energiesparlampen

  • Handel
  • Fa. Bergler
  • Wertstoffhof
Leuchtstoffröhren

Leuchtstoffröhren

  • Handel
  • Fa. Bergler
LED-Lampen

LED`s

  • Handel
  • Wertstoffhof
Halogenlampe

Halogenlampen

  • Restmülltonne
Glühbirne

Glühbirnen

  • Restmülltonne

 

 

Textilien und Schuhe

Was?
Kleidungsstücke, Leib-, Bett-, Tischwäsche, textile Stoffe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen, Schuhe

Wie?
Nur sauberes Material, in Kunststofftüten verpackt (vor Feuchtigkeit geschützt) - Keine getragene Unterwäsche.

Wohin?
Gut erhaltenes Material:
Verschenken direkt, an Initiativgruppen oder an Kleiderkammern karitativer Organisationen,
Tauschen, Verkaufen an Secondhandgeschäfte, Flohmärkte, Basare, Pfarreien usw.

Mäßig abgetragene Ware:
Straßensammlungen
Altkleidercontainer

Schuhe mäßig abgetragen:
Paarweise bündeln und am Wertstoffhof in der Vohenstraußer Straße abgeben

Was nicht?
Stoffstücke, Schneidereiabfälle (zum Restmüll)
Teppiche, Teppichfliesen (zu Sperrmüll)

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten, die Anwohner haben auch ein Recht auf Ruhezeiten.

 

Altholz

Möbel aus Holz können über die Sperrmüllsammlung abgeholt werden. Ansonsten kann Holz bei der Müllumladestation Weiden oder bei Entsorgungsbetrieben gegen Entgelt entsorgt werden.

Die Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Altholzverordnung AltholzV) vom 15.08.2002 gilt nicht nur für gewerblich tätige Entsorgungsunternehmen, sondern generell für jeden Erzeuger und Besitzer von Altholz, auch in Kleinmengen.

Altholz im Sinne dieser Verordnung ist dabei Industrierestholz und Gebrauchtholz, soweit es als Abfall entsorgt, z.B. verbrannt werden soll.

Altholz wird in vier Kategorien eingeteilt:

Altholzkategorie A I:
Naturbelassenes oder lediglich mechanisch behandeltes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.

Altholzkategorie A II:
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.

Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.

Altholzkategorie A IV:
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das auf Grund seiner Schadstoffbelastung nicht in den Kategorien A I, A II und A III zugeordnet werden kann. Weitere Informationen zu gängigen Altholzsortimenten ...
    
Die wichtigsten Regelungen der Altholzverordnung betreffen schadstoffhaltiges Altholz. Die gefährlichen Sortimente - in erster Linie aus Bau- und Abbruchmaßnahmen (z. B. Holzfenster, Dachgebälk, lackierte Innentüren), aber auch bei Möbeln, aus Sperrholz und Schadensfällen – sind getrennt zu halten und zu lagern.

Die Altholzverordnung auf einen Blick:

  1. Altholz ist getrennt zu erfassen und einer geordneten Entsorgung in einer dafür zugelassenen Anlage zuzuführen.
  2. Altholz der Kategorien A II, A III und A IV, wobei A IV und A III gefährlicher Abfall sind, dürfen wegen der Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nicht im Freien oder in Kleinfeuerungsanlagen verbrannt werden. Das Verbrennen behandelter Althölzer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
  3. Achten Sie im eigenen und im Interesse Ihrer Mitmenschen strikt darauf, dass im Rahmen von - genehmigten - Brauchtumsfeuern weder Althölzer (A II - A IV) noch Gartenabfälle, sondern nur trockenes, naturbelassenes Holz verbrannt wird.

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten, die Anwohner haben auch ein Recht auf Ruhezeiten.

 

Bauschutt

Was kommt wohin?
Die Verwertung von Bauschutt hat Vorrang vor der Deponierung. Unbelasteter und verwertbarer Bauschutt wird deshalb ausschließlich von Bauschuttrecyclingfirmen oder Entsorgungsbetrieben angenommen. Unverwertbarer Bauschutt dagegen, muss zur Deponie Steinmühle, Tel. 0 96 33 / 92 31 93 16.

Bauschuttrecyclinganlagen nehmen an:

  • Betonbruch Bauschuttcontainer
  • Dachziegel
  • Mörtelreste
  • Keramikwaschbecken und - WC´s
  • Ziegelsteine etc.

Es lohnt sich Baustellenabfälle schon am Entstehungsort zu sortieren, getrennt anzuliefern und vor allem brennbare Abfälle (wie z.B. Holz-, Kunststoffteile etc.) und Metallteile heraus zu halten. Muss nachsortiert werden, dann wird dies auch entsprechend in Rechnung gestellt.

Bauschuttrecyclinganlagen
Kleinmengen bis 5 m3
Fa. Bergler
Max-Planck-Str. 5
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 3 12 50
Fax: 09 61 / 3 12 47
Mo - Fr 07:00 - 16:30 Uhr

Kleinmengen über 5 m3
Fa. BSR
Troschelhammer (an der B 470 zw. Troschelhammer u. Pressath)
Tel.: 0 96 44 / 85 93
Mo - Do 07:00 - 17:00 Uhr
Fr 07:00 - 15:00 Uhr

Fa. Josef Hierold jun.
Erpetshof bei Waldau
92648 Vohenstrauß
Tel.: 0 96 56 / 3 42
jeweils Freitag
von 14:00 - 16:00 Uhr
im Winter und außerhalb der Öffnungszeiten sowie größere Mengen nach telefonischer Vereinbarung

Wir empfehlen die vorherige Absprache mit der Recyclingfirma zwecks Anliefertermin, Bauschuttart und Annahmegebühr.

Verwertbare Bauschutt-Kleinmengen wohin?
Verwertbare Bauschutt-Kleinmengen nehmen die Fa. Bergler, Weiden, Max-Plank-Straße 5 sowie die Fa. Kraus, Weiden, Hans-Striegl-Straße 7, gegen Bezahlung entgegen. Weiterhin können Bauschutt-Kleinmengen (bis max. ¼ m³ oder 250 Liter) kostenlos an den Wertstoffhöfen in der Vohenstraußer Straße 12 und der Pressather Straße abgegeben werden. Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe finden Sie hier ....

Saubere Verpackungsmaterialien von Baustoffen, die der Heimwerker selbst verarbeitet, z. B. Verpackungen aus Styropor oder Folien, leere Farbeimer aus Kunststoff können in den Gelben Sack gegeben werden. Achtung: Verpackungsmaterial von Baufirmen und Handwerksbetrieben sind durch die Firmen zu entsorgen bzw. bei den Baustoffhändlern zurückzugeben.

Baustellenmüll
Baustellenabfälle wie z. B. Heraklitplatten und andere brennbare Dämmstoffe, schmutzige Kunststofffolien, Kartonagen und Kunststoffrohre etc., müssen zur thermischen Behandlung in die Müllverbrennung. Kleinmengen können in der Restmülltonne entsorgt werden, größeren Mengen bringen Sie bitte zur Müllumladestation.

Baustellenabfälle wie Fensterrahmen, Fensterglas, Türen, Schrott etc., können über Entsorgungsbetriebe der Verwertung zugeführt werden.

Unverwertbarer Bauschutt
Asbestzement (staubdicht verpackt) Bauschuttcontainer

  • Glas- und Mineralwolle (staubdicht verpackt)
  • Rigipsplatten etc.
  • Porenbetonsteine (z. B. Ytong)

darf nur in den dafür zugelassenen Deponien abgelagert werden.

Deponien
Deponie Steinmühle
95666 Mitterteich, Steinmühle 33
An der B 299 zwischen Mitterteich und  Waldsassen
Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie unter www.awz-tir.de
Tel.: 0 96 33 / 92 31 93 16
Gebühr nach Anfrage

Wichtig:

  1. Anrufen
  2. Verpacken (falls nötig)
  3. Anliefern

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung der Stadt Weiden, Tel.: 09 61 / 3 90 19 12, E-Mail: abfallberatung@weiden.de

 

Asbest

Was?
Asbest ist die Sammelbezeichnung für diverse, natürlich vorkommende Mineralfasern. Kann in Faserzement (z. B. Wellplatten, Fassadenverkleidungen, Blumenkästen, Fensterbänken, den meisten Eternitbauteilen) und in Dichtmaterialien, Wärmeschutzvorrichtungen u. ä. enthalten sein.

Wie?
Feucht halten, in Kunststofffolie staubdicht verpacken. Unverpackte Asbestbauteile werden nicht angenommen!
Asbesthaltige Materialien keinesfalls bohren, hobeln, fräsen, schneiden, zerbrechen, reinigen!

Wohin?
Reststoffdeponie Steinmühle, 95666 Mitterteich, Steinmühle 33, an der B 299 zwischen Mitterteich und Waldsassen.

Nachtstromspeicheröfen können Asbest und Chrom VI-haltige Wärmespeichersteine enthalten. Diese umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffe müssen von einem dafür zugelassenem Fachbetrieb entfernt werden. Auskunft bei der Abfallberatung (09 61 / 3 90 19 12), und dem Baudezernat des Gewerbeaufsichtsamtes der Regierung der Oberpfalz (09 41 / 50 25 - 1 28).

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