Untere Wasserrechts- und Bodenschutzbehörde

Ansprechpartner

Bodenschutz, Wasserrecht

 

Neues Rathaus, Zi. Nr. 0.60
Tel.: 09 61 / 81 - 31 03
Fax: 09 61 / 81 - 31 19
E-Mail: umwelt@weiden.de

Bodenschutz, Wasserrecht

Neues Rathaus, Zi. Nr. 0.60
Tel.: 09 61 / 81 - 31 04
Fax: 09 61 / 81 - 31 19
E-Mail: umwelt@weiden.de

Ansprechpartner

Amtsleitung

Neues Rathaus, Zi. Nr. 0.59
Tel.: 09 61 / 81 - 31 01
Fax: 09 61 / 81 - 31 19
E-Mail: umwelt@weiden.de

Hinweis: Das Umweltamt ist über einen externen Eingang Ecke Dr.-Pfleger-Straße / Weigelstraße zu erreichen.

Hochwasser

Hochwasser war in den vergangenen Jahren immer wieder ein Problem in Bayern und Deutschland. Extremereignisse können verheerende Wirkungen haben mit Schäden in Milliardenhöhe. Das Stadtgebiet Weiden ist in den vergangenen beiden Jahrzehnten auch immer wieder betroffen gewesen, doch von einem Extremereignis wie z. B. 2013 in Passau bislang verschont geblieben. Das Landesamt für Umwelt hat im Internet einen "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG)" eingerichtet. Dort können sich die Bürger über "ihre" Gefährdungssituation ein Bild machen. Gezeigt werden Karten für ein 100jährliches sowie ein "extremes" Hochwasser. Die Seite ist unter folgenden Link erreichbar:

Darüber hinaus hat die Stadt Weiden das Überschwemmungsgebiet an der Waldnaab mit Verordnung vom 13.10.2016 festgesetzt. Die Verordnung mit dem Übersichtsplan sowie den Detailkarten finden Sie hier.

Hochwasserschutz ist allerdings auch eine Aufgabe bei der wir die Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger benötigen. Entsprechende Informationen was Sie (auch präventiv) tun können und wie sich die Hochwasserlage derzeit in Bayern darstellt finden Sie hier: www.hochwasserinfo.bayern.de.

Bauen in Überschwemmungsgebieten

Trotz der Hochwassergefahr, kann es vorkommen, dass in überschwemmungsgefährdeten Gebieten Bauvorhaben geplant werden. Zur Verwirklichung sind aber Vorgaben des Wasserrechts einzuhalten. In § 78 WHG sind diese besonderen Schutzvorschriften geregelt. Bauherren, die ein Einzelvorhaben in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet ausführen wollen, müssen den Antragsunterlagen einen Auskunftsbogen beifügen: Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WHG.

Wasserschutz und Trinkwasserversorgung

Infolge des fortschreitenden Klimawandels nimmt der Schutz vorhandener Grundwasservorkommen für die Trink- und Brauchwasserversorgung eine zentrale Bedeutung in der allgemeinen Daseinsvorsorge ein. Um für künftige Herausforderungen hinreichend gewappnet zu sein, wird das bestehende Wasserschutzgebiet der Stadt Weiden i.d.OPf. im „Altenstädter Wald“ inkl. der dazugehörigen Schutzgebietsverordnung derzeit an die aktuellen örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das Verfahren wird voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen sein.

Hinsichtlich der grundsätzlichen Bedeutung sowie der Notwendigkeit eines stetigen Grundwasserschutzes bietet die Regierung der Oberpfalz in ihrer neuen Broschüre  "Wasserschutzgebiete – Schatzkammern unseres Trinkwassers" nähere Einblicke in die betreffende Thematik. Die Broschüre finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.grundwasserschutz-oberpfalz.de

Der örtliche Wasserversorger sind die Stadtwerke Weiden www.stadtwerke-weiden.de

Fachbehörden

Wasserwirtschaftsamt Weiden www.wwa-wen.bayern.de
Bayer. Landesamt für Umwelt www.lfu.bayern.de

nach oben scrollen