Verfahrenslotse

Ansprechpartner:

Beate Hoge

 

Besucheranschrift:
Weigelstraße 24
92637 Weiden i.d.OPf.

Postanschrift:
Neues Rathaus
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.


Tel.: 09 61 / 81 - 52 02
E-Mail: verfahrenslotse@weiden.de

Warum gibt es einen Verfahrenslotsen?

Der gesetzliche Auftrag für diese Beratung ist seit dem 01.01.2024 im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) festgeschrieben. Nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 sollen die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung schrittweise bis 2027 unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden.


Was macht der Verfahrenslotse?

Oftmals ist für junge Menschen mit Beeinträchtigungen nicht klar, welche Leistungen beantragt werden können. Manchmal kommen auch gleich mehrere Sozialleistungsträger in Frage und dann entstehen Unklarheiten über die Zuständigkeit. Bei solchen Fragen unterstützt der Verfahrenslotse.


Information - Unterstützung - Begleitung

Der Verfahrenslotse informiert über Hilfen, Rechte und Anlaufstellen. Er unterstützt bei der Planung der nächsten Schritte und Antragstellung, begleitet bei Gesprächen zum Beispiel in Helferrunden oder bei Leitungserbringern wie Krankenkassen oder Bezirk und erklärt Verfahrensabläufe.

Hinweise zum Datenschutz

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