Behindertenbeauftragter

Ansprechpartner:

Alexander Grundler
-Behindertenbeauftragter-
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Tel.: 09 61 / 81 13 05
E-Mail: bba@weiden.de

Bitte beachten:

Für ein persönliches Gespräch ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich!

Das Bild zeigt den Behindertenbeauftragten Alexander Grundler in einer Porträtaufnahme.

Allgemeines

In Deutschland leben mehrere Millionen Menschen mit Behinderungen. Die rechtliche Grundlage für kommunale Behindertenbeauftragte bildet das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG). Es verpflichtet Kommunen dazu, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern – im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Menschen mit Behinderung bilden jedoch keine einheitliche Gruppe. Ihre Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich:
Bordsteine können für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Orientierung bieten, für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Rollator sind sie dagegen oft ein Hindernis. Kräftige Farben erleichtern manchen Personen die Orientierung, während sie für andere schnell zu viel und anstrengend sein können. Genau diese Unterschiedlichkeit macht deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Planung und eine frühzeitige Beteiligung Betroffener ist.

Der kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Weiden i.d.OPf. hat vor allem eine Lotsen- und Schnittstellenfunktion:

Er vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber Politik und Verwaltung, bringt ihre Perspektive in Planungen, Projekte und Satzungen ein und achtet darauf, dass Barrierefreiheit und Inklusion von Anfang an mitgedacht werden.

Dazu gehört u. a.:

  • Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung – etwa durch Vorträge, Gremienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitwirkung bei Bau- und Verkehrsplanungen sowie Veranstaltungen, damit Barrieren möglichst gar nicht erst entstehen
  • Vernetzung von Verwaltung, Einrichtungen, Verbänden, Selbsthilfegruppen und Initiativen
  • Unterstützung von Stadtrat und Verwaltung mit fachlicher Einschätzung zu Fragen der Inklusion
  • Für individuelle Fragen und persönliche Anliegen steht ein eigenes Beratungsangebot zur Verfügung, das im Abschnitt Beratung näher beschrieben ist.

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis dient als amtlicher Nachweis einer anerkannten Behinderung und der damit verbundenen Rechte und Nachteilsausgleiche.

In Bayern ist für die Ausstellung, Änderung und Verlängerung des Schwerbehindertenausweises ausschließlich das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig. Die Behörde prüft den Antrag, stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest und trägt gegebenenfalls Merkzeichen ein, die für bestimmte Vergünstigungen oder Rechte relevant sind.

Für Bürgerinnen und Bürger aus der Oberpfalz ist die Regionalstelle Regensburg des ZBFS die richtige Anlaufstelle. Dort werden alle Anträge rund um den Schwerbehindertenausweis bearbeitet – von der erstmaligen Ausstellung bis hin zu Änderungsanträgen, wenn sich die gesundheitliche Situation verändert hat.

Ausführliche Informationen, Antragsformulare sowie Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie direkt auf der Internetseite des ZBFS.

Beratung

Als kommunaler Behindertenbeauftragter der Stadt Weiden i.d.OPf. stehe ich Ihnen für Fragen und Anliegen rund um das Thema Behinderung zur Verfügung. Ziel meiner Arbeit ist es, Sie zu unterstützen, zu informieren und bei Bedarf gezielt an die richtigen Stellen weiterzuvermitteln.

Zu meinen Beratungsschwerpunkten gehören unter anderem:

  • Fragen zum Schwerbehindertenausweis (Antrag, Verlängerung, Merkzeichen)
  • Wohnen und Wohnumfeld (barrierearme/barrierefreie Gestaltung, Hilfsmittel im Alltag)
  • Pflege und Einstufung in einen Pflegegrad
  • Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in Gebäuden
  • Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen (z. B. im Umgang mit Behörden, im Arbeitsleben oder im Alltag)

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Alle Themen, die in irgendeiner Weise mit Behinderung oder drohender Behinderung zu tun haben, können grundsätzlich Teil der Beratung sein. Wenn ich ein Anliegen nicht selbst abschließend klären kann, helfe ich Ihnen dabei, die passende Fachberatung oder zuständige Stelle zu finden – im Sinne einer Lotsenfunktion.

Wenn Sie Beratung oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte über die unter "Ansprechpartner" angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

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