Ukraine-Hilfe - Informationen für Helfende und Hilfesuchende
Ausländerwesen / Meldebehörde
- Die Ausländerbehörde steht für etwaige Rückfragen unter der E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@weiden.de oder Tel. 09 61 / 81 - 33 10, -33 11 und -33 12 bereit.
- Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde ist mit Terminvereinbarung möglich. Vorzulegen sind die Wohnungsgeberbestätigung und - soweit vorhanden - ukrainische Identitätsdokumente und/oder ukrainische Personenstandsurkunden mit Übersetzung.
Die Meldebehörde steht für etwaige Rückfragen unter der E-Mail-Adresse einwohnerwesen@weiden.de oder Tel. 09 61 / 81 - 33 00 bereit.
Freien Wohnraum melden
Um sich auf die Aufnahme von Flüchtenden vorbereiten zu können, benötigt die Stadt Weiden i.d.OPf. einen ersten Überblick zu den eventuellen Unterbringungsmöglichkeiten.
- Onlineformular für die Meldung von freiem Wohnraum zur Anmietung.
Ehrenamtliche Hilfe
Ehrenamtliche Hilfe / Zeitspenden / Sachspenden
Flüchtlinge, die in Weiden privat untergebracht sind
- Bitte einen Termin vereinbaren zur persönlichen Anmeldung unter www.weiden.de Online-Terminvereinbarung (Einwohner-Melde-Ausweiswesen). Zur Anmeldung sollen bitte alle Personen persönlich mit gültigen Reisepässen sowie einer Wohnungsgeberbestätigung erscheinen.
- Derzeit führt die Stadt Weiden eine sog. vereinfachte Registrierung durch. Das bedeutet, dass sich die Personen nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Weiden vorerst nur noch an die Ausländerbehörde Weiden wenden müssen ohne eine Registrierung im ANKER Zentrum Regensburg durchgeführt zu haben. In manchen Fällen ist eine Registrierung im ANKER Zentrum noch notwendig. Aber Einzelheiten hierzu werden direkt bei der Vorsprache in der Ausländerbehörde (s. 3) geklärt.
- Nach Anmeldung im Meldeamt der Stadt Weiden unter auslaenderbehoerde@weiden.de oder 09 61 / 81 - 33 33 einen Termin in der Ausländerbehörde erfragen. Zum Termin bitte ein neues biometr. Passfoto sowie die Reisepässe und sonstige vorl. Identitätsnachweise (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) mitbringen. Es erfolgt die Überprüfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG. Die Personen erhalten eine Fiktionsbescheinigung. Unter Vorlage dieser Fiktionsbescheinigung kann eine Arbeit aufgenommen werden oder ggf. bei Bedarf im Amt für Soziales Leistungen beantragt werden. Dort wird auch eine Übernahme von z.B. von Mietkosten, Kosten für den Lebensunterhalt etc. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.
Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung (in Englisch, Ukrainisch und Russisch)
- melderechtliche Anmeldung (deutsch)
- melderechtliche Anmeldung (englisch)
- melderechtliche Anmeldung (ukrainisch)
- melderechtliche Anmeldung (russisch)
Einreise mit Heimtieren
Wichtig bei der Einreise aus der Ukraine ist die Meldung beim Veterinäramt oder praktizierenden Tierarzt, damit die einreisenden Tiere dort untersucht, gegen Tollwut geimpft, eventuell "gechipped" und ein sog. EU-Heimtierausweis ausgestellt werden kann.
Es wurde in Abstimmung mit der Tierärzteschaft und dem Ministerium erarbeitet, dass verschiedene Tierärzte Tiere von Flüchtlingen aus der Ukraine kostenfrei behandeln bzw. gewisse Kosten über ein abgestimmtes Verfahren erstattet werden.
Weitere Information und Unterstützung erhalten Sie gerne auch telefonisch unter 09 61 / 81 - 71 00
- Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine
- Sie haben Ihr Heimtier dabei? Das ist nun zu tun!
- Merkblatt - Einreise mit Heimtieren
Weiterführende Information
Einreise / Aufenthalt / Sanktionen im Wirtschaftsbereich / Rechte von Kriegsflüchtlingen
- Hinweise zur Einreise aus der Ukraine in finden Sie in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Hinweise zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Informationen über Sanktionen im Wirtschaftsbereich sowie Unterstützungsangebote für bayerische Unternehmen finden sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Informationen über Rechte von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission
Hilfe vor Ort

Der Lions Club Weiden organisiert mit Unterstützung des Lions Club Neustadt, des Lions Club Weiden-Goldene Straße in Zusammenarbeit mit einem Transportunternehmer Vor-Ort-Hilfe in der Ukraine.
Die gespendeten Güter werden per Lkw nach Transkarpatien, eine von den aktuellen Kampfhandlungen noch nicht betroffen Region, transportiert. Die Region zählt aktuell ca. 1,24 Mio. Einwohner. Hier werden unter anderem Flüchtlinge untergebracht und die Weiterleitung der Hilfsgüter mittels Pkw und Kleinbussen organisiert.
Es wurden bis dato (17.03.2022) fast 40 t Gemüse in die Region geliefert. Aktuell ist eine Lieferung mit 50 t Hartweizennudeln auf dem Weg. Weiterhin werden Hilfsgüter (z. B. Medizinische Hilfsmittel, Rollstühle, Krücken, Rollatoren, Matratzen, Bettzeug, Kleidung, Hygieneartikel, Pampers, Konserven) die auch durch andere Organisationen bereitgestellt werden transportiert.
Bisher sind 4 Sattelzüge mit einem Warenwert von über 50.000 € plus zusätzlichen Sachspenden im Krisengebiet eingetroffen.
Spenden werden erbeten an das Lions-Hilfwerk Weiden e.V.,
Spendenkonto DE16 7539 0000 0000 0441 80 BIC: GENODEF1 WEV bei der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz.
Das Hilfswerk ist als gemeinnütziger Verein eingestuft und stellt Spendenquittungen aus.
Dazu müssen Name und Adresse der Spender bei der Überweisung angegeben werden.