Bauleitplanverfahren

Die Bauleitplanung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Das Baugesetzbuch unterscheidet hier zwischen dem vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und dem verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).

Bis zur Wirksamkeit bzw. Rechtskraft eines Bauleitplans muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchlaufen werden, welches regelmäßig mit einem sogenannten Aufstellungsbeschluss angestoßen wird. Hierauf folgen in der Regel zwei Beteiligungsschritte, bei denen die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden und sich hierzu äußern können. Wesentlicher Bestandteil eines Bauleitplanverfahrens ist die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen. 


Aushang im Flur des Stadtplanungsamtes

Förmliche Beteiligung
In bestimmten Planungsverfahren schreibt der Gesetzgeber eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vor. 

Hier finden Sie Informationen zu den laufenden Auslegungen und Beteiligungsverfahren

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Bebauungsplan "Zwischen Auen- und Schabnerstraße"

Laufende Verfahren
Bis zur Wirksamkeit bzw. Rechtskraft eines Bauleitplans muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren durchlaufen werden.

Auf dieser Unterseite finden Sie Informationen zu allen laufenden Bauleitplanverfahren

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Bebauungsplan 275 Ä3 Schirmitzer Weg

Abgeschlossene Verfahren
Nach Abschluss des Verfahrens wird ein Bauleitplan wirksam bzw. rechtskräftig.

Informationen zu allen wirksamen und rechtskräftigen Bauleitpläne finden Sie auf dieser Unterseite

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