Staatliche Leistung des Landes- und des Bundes

Allgemeines

Die Behörden des Bundes und des Landes bieten vielfältige Leistungen um Kinder, Familien und Alleinerziehende zu unterstützen. Eine kleine Auswahl haben wir für Sie untenstehend zusammengestellt. Einen ersten Überblick über Leistungen welche Ihnen persönlich zustehen könnten gibt Ihnen das Infotool-Familie und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen über die verschiedensten staatlichen Leistungen von Bund und Land benötigen so finden Sie diese auch unter dem Menüpunkt Dienstleistungen A-Z.

Elterngeld

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Mütter und Väter und ihre jungen Familien, indem wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt wird. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie im Bayernportal


Familiengeld

Seit 1. September 2018 wird das Bayerische Familiengeld ausgezahlt. Mit dem Bayerischen Familiengeld werden das bisherige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.

Weitere Informationen zum Familiengeld finden Sie im Bayernportal


Kindergeld

Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
  • im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.

Voraussetzung für den Kindergeldanspruch ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer identifiziert wird.

Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie im Bayernportal


Kinderzuschlag

Der Zuschlag zum Kindergeld - KiZ

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.

Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Wenn die Wohnkosten besonders hoch sind oder mehrere Kinder im Haushalt wohnen, kann auch bis in mittlere Einkommensbereiche hinein ein reduzierter Kinderzuschlag bezogen werden.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie bei der
Bundesagentur für Arbeit oder im Bayernportal.


Mutterschaftsgeld

Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen haben nur Frauen, welche Anspruch auf Zahlung von Krankengeld haben. Das Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung gezahlt.

Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie im Bayernportal


Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (Lastenzuschuss) einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Die Stadt Weiden i.d.OPf. bearbeitet derartige Anträge im sog. übertragenen Wirkungskreis und rechnet diese Finanzleistung des Bundes dann mit diesem ab. Der Wohngeldrechner gibt einen ersten Anhalt ob ein Anspruch bestehen könnte.

Wohngeldrechner

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie im Bayernportal

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