Kirchenaustritt
Ansprechpartner:
Standesamt
Kirchenaustritt
Neues Rathaus
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.
Tel.: 09 61 / 81 - 34 05 bzw. 09 61 / 81 -34 07
E-Mail: urkunden-standesamt@weiden.de
Allgemeines
In Bayern sind Kirchenaustritte beim Standesamt des Wohnsitzes oder bei einem Notar zu erklären.
Die Erklärung beim Standesamt erfolgt bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Daher bitten wir Sie, für Vorsprachen im Standesamt immer vorab telefonisch einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Wird nach dem Kirchenaustritt die Streichung der Religionszugehörigkeit aus dem Eheregister gewünscht, so ist auch eine aktuelle Heiratsurkunde vorzulegen.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Austrittserklärung wirksam. Steuerrechtliche Wirksamkeit erlangt der Kirchenaustritt zum 1. des Folgemonats.
Gebühren:
Austrittserklärung Einzelperson: 25,00 Euro
Bescheinigung über den Austritt: 10,00 Euro
Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt folgenden Stellen mit:
- der zuständigen Religionsgemeinschaft (in der Regel dem zuständigen Kirchensteueramt)
- der Meldebehörde
- dem Finanzamt