Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte

Ansprechpartner:

Herr Neumann

 

Gutachterausschuss
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden
2. Stock, Zi-Nr. 2.21
Tel.: 09 61 / 81 - 62 01
Fax: 09 61 / 81 - 99 62 01
E-Mail: gutachterausschuss@weiden.de

Verkehrswert und Bodenrichtwerte

Jeder, der ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, kann beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte Informationen über den aktuellen Grundstücksmarkt erhalten.

 

Aktuelles

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Weiden i.d.OPf. ermittelt nach § 196 Baugesetzbuch zweijährlich die Bodenrichtwerte. Der aktuelle Stichtag der für Weiden ermittelten Bodenrichtwerte ist der 01.01.2022. Diese resultieren aus Käufen im Stadtgebiet der zurückliegenden Jahre 2020 und 2021.

Eine amtliche Auskunft über Bodenrichtwerte ist ganzjährig möglich. Die Auskunft ist gebührenpflichtig und online erhältlich unter www.boris-bayern.de. Die Gebühr beträgt 25,00 EUR pro Bodenrichtwert und Stichtag. Dabei können ein Kartenausschnitt und die Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten ausgedruckt werden.

Auskünfte können gegen eine Gebühr von 35,00 EUR pro Bodenrichtwert und Stichtag auch schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail (gutachterausschuss@weiden.de) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.

Der Grundstücksmarktbericht 2022 mit einer umfangreichen Darstellung zu den Entwicklungen des Weidener Immobilienmarktes der vergangenen zwei Jahre wurde im Oktober 2022 veröffentlicht.

Die Gebührenerhebung geschieht im Vollzug der kommunalen Haushaltsordnung, der BayGaV (Bayerische Verordnung über die Gutachterausschüsse) und des Bayerischen Kostengesetzes.

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können auch Kaufpreisauskünfte von Häusern, Eigentumswohnungen und Stellplätzen in anonymisierter Form und gegen Gebühr abgefragt werden. Bei Bedarf werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben gegen Gebühr auch spezielle Einzelgutachten zum Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken durch den Gutachterausschuss erstellt. Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem neutralen unabhängigen Sachverständigengremium in der Grundstückswertermittlung zusammen. Derzeit ist bei Verkehrswertgutachten mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Online-Auskünfte aus der Richtwertkarte erhalten Sie unter www.boris-bayern.de

Weitere Informationen gibt es unter www.gutachterausschuesse-bayern.de.

Richtwertzonen finden Sie auch im Bayernatlas.


Bewirtschaftungskostenmodellwerte

Modellwerte für Bewirtschaftungskosten

Bei der Ermittlung des Ertragswertes ist der Grundsatz der Modellkonformität zu beachten.

Der Gutachterausschuss benutzt bisher zur Ableitung der Bewertungsparameter eigene pauschalierte Bewirtschaftungskosten. Bitte setzen Sie sich bei Bewertungsaufgaben nach dem Ertragswertverfahren wegen der pauschalierten Bewirtschaftungskostentabelle mit der Geschäftsstelle oder mit dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses bei der kreisfreien Stadt Weiden i.d.OPf. in Verbindung. Wir leiten Ihnen unsere Bewirtschaftungskostentabelle gerne zu.


Grundstücksmarktbericht

Der Gutachterausschuss trägt mit seinen Veröffentlichungen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt bei. Der Grundstücksmarktbericht 2022 enthält neben der Vielzahl an Daten auch Bodenwertindizes, Informationen zum Eigentumswohnungsmarkt und Häusern, Liegenschaftszinssätze, Ertragsfaktoren sowie Marktanpassungsfaktoren für Sachverständige und für am Immobilienmarkt interessierte Bürger.

Der Grundstücksmarktbericht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefordert werden. Er steht auch unter www.boris-bayern.de als PDF-Download jeweils gebührenpflichtig für 50,00 EUR zur Verfügung.

Aus Gründen der Modellkonformität muss der Sachverständige bei der Gutachtenerstellung die hierbei verwendeten Modellparameter genau beachten.


Marktübersichten

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses veröffentlicht zudem die untenstehenden Marktdaten zu verschiedenen Teilmärkten. Diese sind als Anlagen im Grundstücksmarktbericht 2022 enthalten. Von der Geschäftsstelle werden diese bei Bedarf auch einzeln gegen eine Gebühr von 20,00 EUR je Anlage zur Verfügung gestellt.

  • Anlage 1: Preisentwicklung der Einfamilienhäuser (freistehend, Reihenmittel- und Reihenendhäuser, mit Einliegerwohnung) von 2009 bis einschließlich 2021
  • Anlage 2: Preisentwicklung der freistehenden Einfamilienhäuser von 2011 bis einschließlich 2021
  • Anlage 3: Preisentwicklung der Doppel- und Reihenendhäuser von 2011 bis einschließlich 2021
  • Anlage 4: Preisentwicklung der Reihenmittelhäuser von 2011 bis einschließlich 2021
  • Anlage 5: Preisentwicklung der Zweifamilienhäuser von 2011 bis einschließlich 2021
  • Anlage 6: derzeit nicht besetzt
  • Anlage 7: Preisentwicklung der Eigentumswohnungen von 2008 bis einschließlich 2021 mit durchschnittlichen Kaufpreisen für Garagen und Stellplätze und mittleren Mietpreisen aus Kaufverträgen 2020 - 2021

Gebühren und Leistungen

Bodenrichtwertauskunft online
abrufbar auf www.boris-bayern.de

25,00 Euro

Bodenrichtwertauskunft schriftlich
(Fax-/E-Mail-Auskünfte möglich) über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Mindestgebühr (incl. 1 Wert)

 

35,00  Euro

Grundstücksmarktbericht 2022 (inkl. Anlagen) "Online abrufen"

50,00 Euro

Anlagen zum Grundstücksmarktbericht (Marktübersichten)
Nur über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.

20,00 Euro

Kaufpreisauskünfte über Eigentumswohnungen, Stellplätze, bebaute und unbebaute Grundstücke

25,00 Euro je Wert
Die Grundgebühr beträgt 20,00 Euro

Mittelwertauskunft

25,00 Euro je Wert

70,00 Euro

Gebühren für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt:

  1. bei einem ermittelten Wert bis 200.000 €: 2.450 €;
  2. bei einem ermittelten Wert über 200.000 € bis 300.000 €: 2.600 €;
  3. bei einem ermittelten Wert über 300.000 € bis 400.000 €: 2.700 €;
  4. bei einem ermittelten Wert über 400.000 € bis 500.000 €: 2.800 €;
  5. bei einem ermittelten Wert über 500.000 € bis 1.000.000 €: 1.800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts;
  6. bei einem ermittelten Wert über 1.000.000 € bis 10.000.000 €: 2.800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts;
  7. bei einem ermittelten Wert über 10.000.000 €: 3.200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts.

Die wertabhängige Gebühr kann um bis zu 50 v.H. erhöht werden, wenn die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht. Die Gebühr kann um bis zu 50 v.H. ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung. Sind in einem Gutachten für ein Wertermittlungsobjekt mehrere Werte für mehrere Stichtage oder entsprechende Wertunterschiede zu ermitteln, so wird der Gebührenberechnung die Summe aus dem höchsten ermittelten Wert und je einem Viertel aller weiteren ermittelten Werte zu Grunde gelegt.

Neben den Gebühren werden Auslagen nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 u. 5 der Gutachterausschussverordnung in Rechnung gestellt.

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