Untere Naturschutzbehörde
Ansprechpartner
Natur-, Landschafts- und Artenschutz
Neues Rathaus, Zi. Nr. 0.62
Telefon: 09 61 / 81 - 31 08
Telefax: 09 61 / 81 - 31 19
E-Mail: umwelt@weiden.de
Ansprechpartner
Amtsleitung
Neues Rathaus, Zi. Nr. 0.59
Tel.: 09 61 / 81 - 31 01
Fax: 09 61 / 81 - 31 19
E-Mail: umwelt@weiden.de
Hinweis: Das Umweltamt ist über einen externen Eingang Ecke Dr.-Pfleger-Straße / Weigelstraße zu erreichen.
Igelschutz

Mähroboter nachts ausmachen!
Stadt Weiden informiert über den Schutz von Igeln beim Einsatz von Mährobotern
Hintergrund:
- Mähroboter entwickeln sich zunehmend zu beliebten Helfern in privaten Gärten.
- Igel sind überwiegend nachtaktiv und nutzen Laub- und Reisighaufen, dichte Hecken und Randbereiche als Verstecke und Nester.
- Bei Gefahr laufen sie nicht weg, sondern rollen sich zusammen.
- Mähroboter können die Tiere schwer verletzen oder sogar töten.
Schon eine einfache Maßnahme im Garten reduziert das Risiko erheblich:
Mähroboter von Abenddämmerung bis Morgendämmerung ausschalten!Warum informiert die Stadt, anstatt ein Nachtfahrverbot zu erlassen?
Weil Aufklärung viele Menschen schnell erreicht, praktikable Verhaltensänderungen fördert und oft wirksamer sowie besser durchsetzbar ist als ein generelles Verbot.Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer. Hier können Sie das Poster oder den Sticker zur Kampagne runterladen.
Baumschutz
Der Stadtrat von Weiden i.d.OPf. hat 1993 eine Baumschutzverordnung erlassen, um den innerstädtischen Baumbestand zu schützen.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von über 80 Zentimetern in 1 Meter Höhe sowie mehrstämmige Bäume mit einem Stamm von mehr als 50 Zentimetern Umfang. Geschützt sind alle Laubbäume und heimische Nadelbäume, während Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanien) sowie Bäume auf Grundstücken unter 300 m² nicht geschützt sind. Das Umweltamt erteilt Ausnahmen auf schriftlichen Antrag, wobei das Fällen geschützter Bäume kostenpflichtig sein kann und Auflagen mit sich bringen kann.
Die Bedeutung des Baumschutzes wird durch verschiedene ökologische und soziale Funktionen verdeutlicht:
Bäume produzieren Sauerstoff, senken die Umgebungstemperatur, filtern Staub, speichern Wasser und bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Zudem tragen sie zur Lebensqualität in der Stadt bei, indem sie Ruheoasen und Treffpunkte schaffen. Der Schutz dieser Bäume ist somit nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche Verpflichtung.
- Download Verordnungstext mit Lagekarte
- Download Antrag Baumschutzverordnung (Entfernen oder Verändern geschützter Bäume)
Artenschutz
Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen wächst, was viele Arten durch Lebensraumzerstörung und menschlichen Zugriff gefährdet. Um die Vermarktung zu kontrollieren, unterliegt die Haltung und der Handel dieser Arten strengen gesetzlichen Bestimmungen. In Weiden i.d.OPf. ist die Untere Naturschutzbehörde für die Umsetzung des Artenschutzrechts zuständig.
Vor dem Kauf eines Tieres sollten Käufer prüfen, ob es sich um eine besonders oder streng geschützte Art handelt und welche erforderlichen Papiere oder Bescheinigungen benötigt werden. Es wird empfohlen, Tiere nur bei vertrauenswürdigen Züchtern oder Tierhandlungen zu erwerben. Händler sind verpflichtet, Auskunft über den Schutzstatus der Tiere zu geben. Der Schutzstatus kann auch in der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter www.wisia.de eingesehen werden. Bei Fragen oder zur Anmeldung des Tieres können sich Interessierte an die Naturschutzbehörde oder das Umweltamt wenden.
Im Folgenden erhalten Sie einige wichtige Informationen zur Melde- und Nachweispflicht, die bei der Anschaffung und Haltung exotischer und einheimischer besonders geschützter Arten zu beachten sind. Bitte beachten Sie unsere Hinweise:
Für Ihre Anmeldung stehen Ihnen folgende Formulare zum Download zur Verfügung:
- Bestandsanzeige (Online-Dienst)
- Bestandsanzeige (PDF-Formular)
- Zuchtbeleg
- Fotodokumentation Schildkröten
- Karopapier für Fotodokumentation Schildkröten
- Fotodokumentation Schlangen
- Fotodokumentation sonstige Reptilien
Außerdem bieten wir Ihnen folgende Links zur Ihrer weiteren Information an:
Wildtiere
Verschiedene Wildtiere teilen ihren Lebensraum mit den Menschen in den Siedlungen. Da es dabei immer wieder zu Missverständnissen und Problemen kommt, anbei ein paar Informationen:
Landschaft
Weiden i.d.OPf. liegt an der Schnittstelle der Naturräume "Oberpfälzer Hügelland" und "Vorderer Oberpfälzer Wald". Im Stadtgebiet werden diese überregionalen Natureinheiten durch die weitläufigen Waldgebiete "Manteler Forst/Altenstädter Wald" und "Fischerberg" vertreten. Das Landschaftsbild ist durch die Tallandschaft der Waldnaab geprägt, eingebettet zwischen die kiefernbestandenen Hügelketten des Oberpfälzer Bruchschollenlandes (dem sogen. Deckgebirge) im Westen und die schroffe Formenvielfalt des uralten kristallinen Grundgebirges im Osten. Der Auenbereich der Naab erstreckt sich als natürlicher Grünzug von Nord nach Süd durch das gesamte Stadtgebiet und dient den Weidener Bürgern als natürliche Frischluftschneise und den jährlich in der Altstadt brütenden Weißstörchen als Nahrungsgebiet.
Schutzgebiete
Im Gebiet der Stadt Weiden i.d.OPf. gibt es
- 8 Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG),
- 29 Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG),
- 11 geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG).
Das gesamte Stadtgebiet liegt im Naturpark "Nördlicher Oberpfälzer Wald".


