Urkundenanforderung

Ansprechpartner:

Standesamt
Urkundenanforderung

 

Neues Rathaus
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Tel.: 09 61 / 81 - 34 05
E-Mail: urkunden-standesamt@weiden.de

Allgemeines

Hat die Erstbeurkundung des Personenstandsfalles im Stadtgebiet Weiden i.d.OPf. oder einer der Eingemeindungen (Frauenricht, Mallersricht, Moosbürg, Muglhof, Neunkirchen, Rothenstadt) stattgefunden, so erhalten Sie hier folgende Urkunden:

  • Geburtsurkunden/beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister
  • Eheurkunden/beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
  • Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden

Bitte beachten Sie:

Das Ausstellen von Personenstandsurkunden kann gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie von deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).
Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen oder gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen bzw. die schriftliche Vollmacht des Berechtigten vorlegen!

Die Urkunden können Sie beantragen:

Für alle Urkundenanforderungen benötigen wir eine Kopie Ihres Reisepasses / Personalausweises

Die Urkunden werden Ihnen nach Eingang der Zahlung per Post zugesendet. Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag (12,00 € je Urkunde) vorab auf u. g. Konto.

Eine persönliche Abholung / Bezahlung vor Ort ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wichtig:
Urkunden für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung sind gebührenfrei! Diese Urkunden werden von uns entsprechend gekennzeichnet.

Bankverbindung:
Sparkasse Oberpfalz Nord
BLZ 753 500 00
Konto 100 040
IBAN: DE50 7535 0000 0000 100040
BIC: BYLADEM1WEN
Bitte geben Sie unter Verwendungszweck folgendes ein:
Standesamt, Name der in der Urkunde genannten Person, Art der Urkunde z. B. Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift Geburtsregister

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