Untere Immissionsschutzbehörde
Ansprechpartner
Immissionsschutz, Umweltschutz
Neues Rathaus, Zi. Nr. 0.63
Tel.: 09 61 / 81 - 31 02
Fax: 09 61 / 81 - 31 19
E-Mail: umwelt@weiden.de
Ansprechpartner
Amtsleitung
Neues Rathaus, Zi. Nr. 0.59
Tel.: 09 61 / 81 - 31 01
Fax: 09 61 / 81 - 31 19
E-Mail: umwelt@weiden.de
Hinweis: Das Umweltamt ist über einen externen Eingang Ecke Dr.-Pfleger-Straße / Weigelstraße zu erreichen.
Lärmschutz
- Nachbarschaftslärm
- Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten
- Gewerbelärm
- Baulärm (inkl. Merkblatt)
- Lärmminderungsplan - Vorlagebericht an den Ausschuss
- Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurde 2002 ein neues gesetzliches Instrument eingeführt, um dringenden Lärmproblemen (v. a. Verkehrslärm) entgegen zu wirken. Dabei obliegt die Lärmminderungsplanung gemäß § 47 e BImSchG grundsätzlich den Gemeinden. Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat sich im September 2014 mit der Thematik befasst. Aufgrund der örtlichen Situation wird derzeit kein Lärmaktionsplan erstellt.
Luftreinhaltung
- Luftreinhalteplan (Stand 9/2004) - Der Luftreinhalteplan für die Stadt Weiden i.d.OPf. erstellt von der Regierung der Oberpfalz
- Luftreinhaltung / Messergebnisse - Aktuelle Messergebnisse der LÜB-Stationen des Bayerischen Landesamts für Umwelt
- Immissionsdaten - Angebot des Bundesumweltamtes mit Messdaten zur Lufthygiene (z.B. Feinstaub-, Ozonwerte).
- Sommersonnenwende - Johannisfeuer und Umweltschutz
Anlagenüberwachung
Umsetzung der Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-RL 2010/75/EU vom 24.11.2010)
Die Regierung der Oberpfalz hat für den Regierungsbezirk Oberpfalz nachfolgenden Überwachungsplan erstellt, der unter diesem Link eingesehen werden kann.
Die Stadt Weiden i.d.OPf. hat entsprechend dem Überwachungsplan der Regierung der Oberpfalz nachfolgendes Überwachungsprogramm erstellt:
Register der Feuerungsanlagen
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Die am 20.07.2019 in Kraft getretene Verordnung setzt die MCP-Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft in nationales Recht um. Sie gilt für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt. Sie richtet sich an alle Betreiber solcher Anlagen wie Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe, etc.
Gemäß § 36 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) hat die Kreisverwaltungsbehörde Stadt Weiden i.d.OPf. als zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gem. § 6 der 44. BImSchV zu registrierende Feuerungsanlage zu erstellen und zu veröffentlichen.
Wetter und Klima
Die Oberpfalz hat, wie Mitteleuropa allgemein, ein vorwiegend zyklonales Westwindklima; die Niederschläge sind überwiegend frontengebunden. Das heißt ganz einfach, dass Regen oder Schnee meist mit Tiefausläufern auftreten, die von Westen heranziehen. Der kontinentale Sommer-Winter-Gegensatz (kalte Winter und heiße Sommer) wird durch ozeanischen Einfluss gedämpft.
Das Weidener Lokalklima ist geprägt durch die Lage in den Leebereichen (windabgewandt) des Fichtelgebirges und der Fränkischen Alb, durch die Nähe der östlichen Mittelgebirge des Oberpfälzer und des Böhmischen Waldes und durch die Lage im von Nord nach Süd streichenden Naabtal.
- Wetter Almesbach - Daten der Wetterstation an der staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Almesbach