Anlagenüberwachung

Überwachungsprogramm der Stadt Weiden i.d.OPf. mit Anlagen

  • Überwachungsprogramm der Stadt Weiden i.d.OPf. für den Bereich Immissionsschutz
  • Anlage 1: Zusammenstellung der von der Stadt Weiden i.d.OPf. zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplanes der Regierung der Oberpfalz
  • Anlage 2: Bewertungsschema (Muster)
  • Anlage 3: Überwachungsbericht (Muster)

 

Bescheide und Überwachungsberichte

Fa. Nachtmann GmbH

Fa. Einhäupl GmbH

Fa. ESTATO Umweltservice GmbH

Fa. BERGLER Fahrzeugrecycling GmbH

Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide).
Die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Weiden i.d.OPf. betriebenen Anlagen unterfallen dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Industrieemissionen IE-RL.
Die für den Betrieb nach § 4 BImSchG erforderliche Genehmigung wurde bereits vor der Umsetzung der IE-RL erteilt und werden daher selbst nicht veröffentlicht. Gleiches gilt für etwaig erlassene Anordnungen nach § 17 BImSchG.
Die festgesetzten Emissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit allen aktuell anzuwendenden BVT-Schlussfolgerungen. Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu diesen Anlagen gegeben.

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