Schöffenwahl 2023

Wissenswertes zur Schöffenwahl

Hinweis:
Die Bewerbungsfrist für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe in allgemeinen Strafsachen am Amtsgericht und an den Strafkammern des Landgerichtes sowie als Schöffe in Jugendstrafsachen ist bereits abgelaufen.

Die nächste Möglichkeit einer Bewerbung besteht anlässlich der Schöffenwahl 2028.

 

Informationen:

 

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