Schöffenwahl 2023
Wissenswertes zur Schöffenwahl
Hinweis:
Die Bewerbungsfrist für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe in allgemeinen Strafsachen am Amtsgericht und an den Strafkammern des Landgerichtes sowie als Schöffe in Jugendstrafsachen ist bereits abgelaufen.
Die nächste Möglichkeit einer Bewerbung besteht anlässlich der Schöffenwahl 2028.
Informationen:
- Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern"
- Merkblatt für Schöffen
- Rechtliche Stellung der Schöffen
- Tagesgespräch auf ARD alpha und Bayern 2 zur Übernahme eines Schöffenamtes mit Jonas Heinzlmeier, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth
- Podcast des Bundesministeriums der Justiz zum Schöffenamt
- Schöffenbekanntmachung
- Jugendschöffenbekanntmachung
Bekanntmachungen
- Jugendschöffenwahl - Bewerbung zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste
- Schöffenwahl - Bewerbung zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste
Pressemitteilungen
- 24.02.2023 Bewerbung als Schöffe nur noch bis 03.03.2023 möglich
- 07.02.2023 Stadt sucht Schöffen für allgemeine Strafsachen und Jugendstrafsachen
Kontaktaufnahme
- Schöffe in allgemeinen Strafsachen am Amtsgericht und an den Strafkammern des Landgerichtes: Tel. 09 61 / 81 - 33 01, E-Mail-Adresse: wahlen@weiden.de
- Schöffe in Jugendstrafsachen: Tel. 09 61 / 81 - 51 41, E-Mail-Adresse: jugendamt@weiden.de