Erneuerbare Energien - Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

Standortkonzept

Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. hat in seiner Sitzung am 19.04.2021 ein Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen als sonstiges städtebauliches Konzept beschlossen. Das Konzept ist bei Bauleitplanverfahren und Anfragen, die die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen beinhalten, ab sofort zu berücksichtigen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch). 

Im Textteil zum Konzept finden Sie Informationen zur Methodik und der planerischen Herangehensweise. Des Weiteren sind dem Konzept fünf Themenkarten beigefügt, die die Eignung von Flächen im ganzen Stadtgebiet zeichnerisch darstellen.

Das Konzept gibt einerseits potentiellen Investoren Hinweise, die der Abschätzung von Erfolgsaussichten möglicher Freiflächen-Photovoltaik-Vorhaben dienen. Andererseits unterstützt es die Vertreter der Stadt bei der Erstbeurteilung von Projektanfragen.

Das Konzept trifft Aussagen zur Eignung von Flächen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Flächen, die eine Eignung für Freiflächen-Photovoltaik aufweisen, auch für andere Nutzungen geeignet sein können. Die Auflösung des Konflikts gegebenenfalls konkurrierender Nutzungen muss im weiteren Verfahren, dem Bauleitplanverfahren, erfolgen.

Planungsrechtliche Voraussetzungen

Um Vorhaben zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich zu realisieren, ist in der Regel ein Bauleitplanverfahren erforderlich, mit einer Darstellung bzw. Festsetzung als (Sonderbau-)Fläche für Photovoltaik im Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan.

Ausnahme:
Für Anlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen kann eine Baugenehmigung beantragt werden. Am 01.01.2023 ist das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht in Kraft getreten.

In Weiden i.d.OPf. erstreckt sich dadurch ein Privilegierungstatbestand für Solarenergie gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b BauGB auf die Außenbereichsflächen im Abstand von 200 m rund um die Bundesautobahn A93 (Nord- Süd) sowie die Bahnlinie "Regensburg-Weiden – Oberkotzau" (Nord-Süd).

Kriterienkatalog

Mit Beschluss des Stadtrats vom 23.01.2023 sollen künftig vor der Aufstellung von Bauleitplänen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen weitere Kriterien zur Gemeinwohlorientierung geprüft werden.

Daher wurde durch die Stadtverwaltung ein Kriterienkatalog erarbeitet und in der Sitzung des Stadtrates am 24.07.2023 beschlossen. Diese ergänzt das Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Beurteilung von Projektanfragen.

Ziel ist eine transparente und objektive Beurteilung der Anfragen zur Förderung des Ausbaus der Solarenergie auf Freiflächen unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen, städtebaulichen und landwirtschaftlichen Belangen. Projekte, die zur Förderung der regionalen Wertschöpfung, zur Beteiligung von Bürgern und damit auch zur öffentlichen Akzeptanz beitragen, sollen dabei bevorzugt bearbeitet werden.

Die Tabelle gliedert sich dabei in Antragsvoraussetzungen, Aussagen zur Beteiligung und regionalen Wertschöpfung, potentielle Nutzungs-/ und Planungskonflikte sowie Standortkriterien nach dem Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Die Anwendung der Tabelle kann entweder zur Ablehnung eines Antrags führen oder zu einer Bewertung entsprechend seiner Eignung mit einer Gesamtpunktzahl. Die Erfüllung aller Kriterien ist nicht verpflichtend, dies wirkt sich jedoch positiv auf die Priorisierung und Gesamtbewertung aus.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Elektrizität und Anlagen zur Nutzung der Solarthermie zur Wärmeversorgung, da diese Anlagen unterschiedliche Standortanforderungen besitzen.

Im Folgenden können Sie den Kriterienkatalog zur ersten Durchsicht herunterladen. Bei konkreten Projektanfragen und Rückfragen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. (https://www.weiden.de/wirtschaft/stadtplanung/aktuelles-und-ansprechpartner)


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