Abgeschlossene Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan wird grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt und stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen dar. Er schafft eine vorbereitende Grundlage für eine verbindliche Schaffung von Baurecht und ist daher nur für die Stadt selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan in der Regel jedoch keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden. 

 


Bebauungspläne

Die Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Sie sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen. Außerdem regeln sie für festgelegte Bereiche des Stadtgebietes unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Erschließung und Grünordnung. Bebauungspläne sind als Satzungen Teil des städtischen Ortsrecht. Sie können des Weiteren auch geändert, erweitert und aufgehoben werden. Hier ist das gleiche Verfahren zu durchlaufen, wie wenn ein Bebauungsplan neu aufgestellt wird. In Weiden sind etwa 300 Bebauungspläne rechtskräftig. Die Nummer des Bebauungplan und dessen Geltungsbereich können der nachstehenden Bebauungsplanübersicht entnommen werden:


Bebauungspläne Online

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Weiden i.d.OPf. können bequem über das Geoinformationssystem (BürgerGIS) gefunden und heruntergeladen werden:

In dem BürgerGIS sind die Geltungsbereiche der Bebauungspläne kartografisch ersichtlich. Mit Klick auf den Umring des Bebauungsplanes öffnet sich ein Fenster zum Download der maßgeblichen Dateien. Soweit ein Bebauungsplan in einem Teilbereich geändert oder überplant wurde, können beide Bebauungspläne, der Ursprungsplan und der Änderungsplan, abgerufen werden. Des Weiteren kann über das Suchfeld nach den Adressen einzelner Gebäude gesucht werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Umgang und des Lesen der Bauleitpläne mitunter schwierig und kompliziert sein können. Beispielsweise ist es möglich, dass

  • für Grundstücke mehrere Bebauungspläne gelten,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch weitere Satzungen oder Verordnungen gelten,
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

In der Regel sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes auch noch weitere Gesetze hinzuzuziehen, z.B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO). 

Im Zweifel sollten Sie sich daher fachkundig beraten lassen. Sie erhalten Auskünfte zu Bauleitplänen beim Stadtplanungsamt unter den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten.

Außerdem ist eine Einsichtnahme in die Originalurkunden der Bebauungspläne in den Räumlichkeiten des Stadtplanungsamtes (Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d.OPf., 2. Stock ZiNr. 2.19) möglich. Die Bauleitpläne werden hier nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt kann außerdem Auskunft verlangt werden.

Rechtliche Hinweise zu den Bauleitplänen im Internet

Es sind alleine die bei der Stadt Weiden i.d.OPf. (Dr.-Pfleger-Straße 15) verwahrten, einsehbaren originalen Planurkunden rechtlich maßgebend, da nur diese die gültige Rechtslage wiedergeben.

Weitere rechtliche Hinweise finden Sie nachfolgend:

Ansprechpartner:

Herr König
(Planungsrechtsauskunft)

 

Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
2. Stock, ZiNr. 2.19
Tel.: 09 61 / 81 - 61 03
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de

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