Fuß- und Radverkehr in Weiden i.d.OPf.
Der Fuß- und Radverkehr spielt eine zentrale Rolle in der Stadt Weiden in der Oberpfalz. Diese umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel sind nicht nur für Pendler von großer Bedeutung, die täglich zur Arbeit oder Schule gelangen müssen, sondern auch für Touristen, die die charmante Altstadt und die zahlreichen kulturellen Sehenswürdigkeiten erkunden möchten. Für Einkaufende bietet der Fuß- und Radverkehr eine flexible und stressfreie Möglichkeit, die Geschäfte und Märkte in der Innenstadt zu erreichen.
Die Stadt Weiden ist bestrebt, durch gut ausgebaute Geh- und Radwege die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Diese Maßnahmen fördern Gesundheit, reduzieren Verkehr sowie Umweltbelastung und schaffen kurze Wege. So wird Weiden zu einer lebenswerteren und nachhaltigeren Stadt.
Bayernnetz für Radler
Das Bayernnetz für Radler ist ein landesweite Netz an über 120 Fernradrouten mit mehr als 9.000 km Länge. Die Radkarte des Radlland Bayern bietet eine einfache Orientierung und Hilfestellung bei der Routenplanung. Für unterwegs ist dieses Angebot auch über die kostenlose RadroutenPlaner Bayern App verfügbar.
Radverkehrsinfrastruktur in Weiden i.d.OPf.
Im Stadtzentrum stehen drei Fahrradstationen (E-Bike-Stationen) bereit, die sowohl Steckdosen zum Laden von E-Bike-Akkus als auch Druckluftkompressoren zur Kontrolle und zum Nachfüllen des Reifendrucks bieten.
Radverkehrsführung mit Benutzungspflicht
Radwege sind für Fahrradfahrende benutzungspflichtig, wenn ein Radweg mit dem Verkehrszeichen 237 (Radweg), Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder Verkehrszeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg) ausgeschildert ist.
Radverkehrsanlagen
Radverkehrsanlagen beschreiben sowohl bauliche als auch verkehrsregelnde Maßnahmen sowie Markierungen für den Radverkehr.
Getrennter Fuß- und Radweg
Der getrennte Fuß- und Radweg (Zeichen 241) bezeichnet einen getrennten Fuß- und Radweg, bei dem Wege durch eine Linie getrennt werden. Radfahrende müssen den für sie bestimmten Weg benutzen und dürfen weder auf dem Fußgängerweg noch auf der Fahrbahn fahren.
Getrennte Fuß- und Radwege gibt es in Weiden i.d.OPf. beispielsweise in der Frauenrichter Straße.
Gemeinsamer Fuß- und Radweg
Gemeinsame Fuß- und Radwege werden mit dem Verkehrszeichen 240 beschildert. Sie sind von Fußgängern und Radfahrenden gemeinsam zu nutzen. Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
Gemeinsame Fuß- und Radwege bestehen in Weiden i.d.OPf. etwa entlang des Flutkanals.
Radverkehr frei
Ist der Radverkehr durch Zusatzzeichen 1022-10 freigegeben, dürfen Radfahrende den Teil der Straße, auf den sich das Zusatzzeichen bezieht, benutzen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Wege, die nicht die notwendigen Regelbreiten für Radwege besitzen oder andere Gefahrenstellen enthalten. Radfahrende sind dazu angehalten, besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende zu nehmen.
Eine solche Regelung findet sich in Weiden i.d.OPf. beispielsweise entlang des Wittgartendurchstichs.
ARAS (Aufgeweitete Radaufstellstreifen)
ARAS bezeichnet die Abkürzung für einen „aufgeweiteten Radaufstellstreifen“. Hier darf sich der Radverkehr während der Rotphase vor dem Kfz-Verkehr auf der Wartefläche aufstellen. Dies ermöglicht ein leichteres und sichereres Linksabbiegen im Sichtbereich des Kfz-Verkehrs.
In der Stadt Weiden i.d.OPf. befindet sich beispielsweise an der Kreuzung am Adolf-Kolping-Platz ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS).
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen sind durch Verkehrszeichen 237 (Radweg) gekennzeichnet. Sie sind Sonderfahrstreifen auf der Fahrbahn mit einer Benutzungspflicht für den Radverkehr. Der Kfz-Verkehr darf Radfahrstreifen im Längsverkehr nicht überfahren, dies ist ausschließlich zum Ein- und Ausfahren von Grundstücken und zum Erreichen von Parkflächen erlaubt.
Radfahrstreifen finden sich in der Stadt Weiden i.d.OPf. etwa in der Christian-Seltmann-Straße.
Fahrradschutzstreifen
Fahrradschutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und dienen der Verkehrssicherheit von Radfahrenden ohne baulichen Eingriff oder Verlagerung des Kfz-Verkehrs. Sie dürfen im Bedarf von Kfz- und Lkw-Verkehr befahren werden. Jedoch darf hier nicht geparkt oder gehalten werden. In Der Regel sind Fahrradschutzstreifen 1,50 m breit, mindestens jedoch 1,25 Meter.
Fahrradschutzstreifen finden sich in der Stadt Weiden i.d.OPf. beispielsweise entlang der Christian-Seltmann-Straße.