Windenergie: der Weidener Weg

Der Stadt Weiden i.d.OPf. ist es besonders wichtig, die Bevölkerung in die Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten einzubeziehen. Hierzu wurde ein Windenergie-Beteiligungskonzept erarbeitet, das Teil des sogenannten „Weidener Wegs“ ist.


Aktuelles

Abschlussveranstaltung für Eigentümerinnen und Eigentümer

Planungsgebiet Weiden-Ost 

Versammlung der Eigentümerinnen und Eigentümer vom 25. September 2025

Versammlung der Eigentümerinnen und Eigentümer vom 24. November 2025 / Onlineveranstaltung vom 03. November 2025

Planungsgebiet Rothenstadt

Informationsveranstaltung vom 20. November 2025

Versammlung der Eigentümerinnen und Eigentümer vom 14. April 2026

Befragung der Bürgerinnen und Bürger in Rothenstadt


Regionalplanung

Die 31. Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord im Kapitel B X 5 „Windenergie“ ist am 01. April 2026 in Kraft getreten.

Die Ergebnisse der Teilfortschreibung ist online auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands einsehbar: www.oberpfalz-nord.de/ → Fortschreibungen.

Im Weidener Stadtgebiet wurden drei Vorranggebiete festgelegt: 

  • WEN 05 südwestlich Rothenstadt
  • WEN 10 südlich Tröglersricht
  • WEN 11 östlich Mitterhöll

Der Ausbau der Windenergie soll sich zukünftig auf diese Gebiete konzentrieren. Die Festlegung als Vorranggebiet hat zur Folge, dass raumbedeutsame Nutzungen und Festlegungen ausgeschlossen werden, soweit diese mit der vorrangingen Funktion der Nutzung der Windenergie nicht vereinbar sind.




Ansprechpartner:

Frau Schieder

 

 

 

Frau Janota

 

Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 09
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de

 

Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 01
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de


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