Bebauungsplan Nr. 61 26 344 mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 20 03 Ä39 „Sonnenpark Neuer Volksfestplatz“
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Weiden i.d.OPf. hat auf Antrag eines privaten Vorhabenträgers am 24.04.2024 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 26 344 "Sonnenpark Erweiterung Rothenstadt" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 20 03 Ä39 "Sonnenpark Erweiterung Rothenstadt" aufzustellen.
Die Stadt Weiden möchte mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Voraussetzungen für die Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien schaffen.
Die Stadt Weiden hat ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt, in dem als wesentlicher Baustein der Stromerzeugung die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien als wichtiges Entwicklungsziel der Klimaschutzpolitik der Stadt formuliert wurde.
Lage des Plangebiets
Der Geltungsbereich beträgt circa 189.601 m² und ist wie folgt abgegrenzt:
- Im Norden: die Flurlinie des angrenzenden Weges, Flurstück- Nr. 1316, Gemarkung Rothenstadt
- Im Osten: die Flurlinienkontur der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen und Wege, Flurstücke- Nr. 1313, 1304/1,1304, 1287, 1288, 1291,1282/1, 1280 sowie 1278, Gemarkung Rothenstadt
- Im Süden: die Flurlinie des Rothenstadter Bachs, Flurstück- Nr. 1265, Gemarkung Rothenstadt
- Im Westen: die Flurlinienkontur der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen und Wege der Flurstücke Nr. 1305, 1304, 1301, 1302 und 1300, Gemarkung Rothenstadt und Nr. 394, Gemarkung und Gemeinde Etzenricht, sowie die gewerbliche Nutzung des angrenzenden Umspannwerks, Flurstück- Nr. 378, Gemarkung und Gemeinde Etzenricht.
Verfahrensstand
Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):
Gegenstand:
24.04.2024
(Bau- und Planungsausschuss)
- Aufstellungsbeschluss
24.10.2024
(Bau- und Planungsausschuss)
- Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs
15.07.2025
(Bau- und Planungsausschuss)
- Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs
23.07.2026
(Ausschuss für Bau und Stadtentwicklung)
- Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungspanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Zeitraum 03.08.-04.09.2026)
Ansprechpartner:
Herr Emtmann
Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 10
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de
