Bebauungsplan Nr. 61 26 343 mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 20 03 Ä38 „Sonnenpark Neuer Volksfestplatz“

Ziele und Zwecke der Planung

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Weiden i.d.OPf. hat auf Antrag eines privaten Vorhabenträgers am 24.04.2024 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 26 343 "Sonnenpark Neuer Volksfestplatz" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 20 03 Ä38 "Sonnenpark Neuer Volksfestplatz" aufzustellen.

Die Stadt Weiden möchte mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Voraussetzungen für die Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien schaffen. 

Aufgrund des direkt angrenzenden Gewerbegebietes soll Strom aus erneuerbaren Energien zur Versorgung der Betriebe erzeugt werden. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit von Unternehmen ist eine Direktabnahme von Strom aus erneuerbaren Energien ein wesentlicher Standortfaktor.

Die Stadt Weiden hat ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt, in dem als wesentlicher Baustein der Stromerzeugung die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien als wichtiges Entwicklungsziel der Klimaschutzpolitik der Stadt formuliert wurde.

Lage des Plangebiets

Der Geltungsbereich beträgt circa 32.600 m² und ist wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden: Landwirtschaftlich genutzte Fläche
  • Im Osten: Der Neue Volksfestplatz
  • Im Süden: Grünland, Gehölz, landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Im Westen: Grünland, Gehölz, landwirtschaftlich genutzte Flächen, in Richtung des Sauerbaches

Verfahrensstand

Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):

Gegenstand:


24.04.2024
(Bau- und Planungsausschuss)

  • Aufstellungsbeschluss

24.10.2024
(Bau- und Planungsausschuss)

  • Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs
  • Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs
  • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

15.11.2024 - 03.01.2025

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

28.10.2025
(Bau- und Planungsausschuss)

  • Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- / Behördenbeteiligung eingegangenen Äußerungen
  • Beschluss zur Billigung des Entwurfs
  • Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

21.11.2025 - 23.12.2025

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

18.06.2026
(Ausschuss für Bau- u. Stadtentwicklung)

  • Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
  • Billigung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans
  • Beschluss über die erneuten Beteiligungen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans

16.07.2026 - 17.08.2026

  • erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Ansprechpartner:

Herr Grübel
 

Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 05
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de

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