Bebauungsplan Nr. 61 26 324 "Postkeller" (seit 15.10.2025 rechtskräftig)
Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 61 26 324 “Postkeller” wurde abgeschlossen und ist mit der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB am 15. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Ziele und Zwecke der Planung
Für das brachliegende Grundstück im Plangebiet ist eine Nutzungsmischung mit einer max. viergeschossigen Wohnanlage sowie einer zweigeschossigen Kita vorgesehen. Die dringlichen Bedarfe an diesen Funktionen sind durch aktuelle Studien und Prognosen hinreichend belegt. Für den traditionellen Gastronomiebetrieb "Postkeller" auf dem nördlich angrenzenden Flurstück besteht mit Aufstellung des o. g. Bebauungsplans die Möglichkeit des Ausbaues mit zusätzlichem Beherbergungsbetrieb.
Durch die Ansprache der Grundstücksnachbarn seitens des Vorhabenträgers für die Realisierung des Kindergartengebäudes und dem Wohngebäude, R+K Projektbau 3 GmbH & CO. KG, hat sich zusätzlich die Möglichkeit ergeben, das westliche angrenzende Grundstück in die Planungen zu integrieren.
Als sinnvolle Ergänzung der Funktionsmischung für die Zukunft ist hier eine max. dreigeschossige Bebauung für Wohn- oder Gewerbeflächen (nichtstörendes Gewerbe) angesetzt.
Beteiligung

Am Donnerstag, den 27.06.2024, fand in dem Weidener Gasthaus "Postkeller" eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung statt, um die interessierten Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Bauleitplanung in der direkten Umgebung des Gasthauses einzubinden. Für den Bau einer Kindertagesstätte und einer Wohnbebauung mit Kleinstapartments muss die Stadtverwaltung einen Bebauungsplan erarbeiten, der unter anderem für das aktuelle Bauvorhaben und für die zukünftige Entwicklung die grobe Nutzung und Art und Weise der Bebauungsform regelt.
Das Büro Landschaftsplanung Weidenhammer ist mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Landschaftsplaner, Stefan Weidenhammer, führte gemeinsam mit den Vertreter:innen des Stadtplanungsamtes und dem Architekten und Projektentwickler, Alexander Robl, den konstruktiven Dialog mit den ca. 30 Planungsinteressierten. In dieser Runde wurden nicht nur erhebliche Sorgen bezüglich der verkehrlichen Situation geäußert, sondern auch mehrfach bestätigt, dass man sich freue, "dass hier etwas passiert."
Im Anschluss an den Vortrag konnte man sich an den Stellwänden, an denen die aktuellen Pläne aushingen, mit den Planungsverantwortlichen noch einmal in Ruhe austauschen.
Die Ergebnisse dieses Austausches und der anschließenden förmlichen Beteiligungsmodule nach § 3 und § 4 BauGB wurden in die Planungen einbezogen.
Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden wurden die Planunterlagen überarbeitet und am 22.09.2025 von dem Stadtrat als Satzung beschlossen. Durch die öffentliche Bekanntmachung am 15.10.2025 wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
Lage des Plangebietes
Verfahrensstand
Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):
Gegenstand:
07.12.2023
(Bau- und Planungsausschuss)
- Aufstellungsbeschluss
12.06.2024
(Bau- und Planungsausschuss)
- Beschluss zur Billigung der Entwurfsskizze des Bebauungsplanes
- Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
24.06.2024 bis 26.07.2024
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
27.06.2024
- Informationsveranstaltung
06.05.2025
(Bau- und Planungsausschuss)
- Beschluss zur Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes
- Beschluss zur Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2/ § 4 Abs. 2 BauGB
16.05.2025 bis 18.06.2025
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Durchführung der Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
16.09.2025
(Bau- und Planungsausschuss)
- Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
- Beschluss des städtebaulichen Vertrages.
22.09.2025
(Stadtrat)
- Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 61 26 324 "Postkeller" als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.
15.10.2025
- Bekanntmachung und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 61 26 324 “Postkeller” gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB
Ansprechpartner:
Frau Bleier
Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 02
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de
Downloads
- Umgrenzung des Geltungsbereichs (pdf-Dokument - 0,1 MB)
- Bebauungsplan (pdf-Dokument - 8,5 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan (pdf-Dokument - 0,6 MB)
- Bekanntmachung (pdf-Dokument - 0,1 MB)
- Umweltbericht (pdf-Dokument - 0.3 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (pdf-Dokument - 11,0 MB)
- Artenschutzbeitrag (pdf-Dokument - 0,8 MB)
- Verkehrsuntersuchung (pdf-Dokument - 24,0 MB)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf-Dokument - 0,2 MB)
