Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 346 mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 20 03 Ä42 „Groß-Batteriespeicheranlage bei Rothenstadt auf Flurstück Nr. 1302“

Ziele und Zwecke der Planung

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Weiden i.d.OPf. hat auf Antrag eines privaten Vorhabenträgers am 02.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 61 26 346 „Groß-Batteriespeicheranlage bei Rothenstadt auf Flurstück Nr. 1302“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes unter Nr. 20 03 Ä 42 im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB aufzustellen. 

Die Stadt Weiden möchte mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Voraussetzungen für die Errichtung einer Großbatteriespeicheranlage schaffen.

Lage des Plangebiets

Der Geltungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

Verfahrensstand

Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):

Gegenstand:


02.12.2025
(Bau- und Planungsausschuss)

  • Aufstellungsbeschluss

Ansprechpartner:

Herr Grübel
 

Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 05
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de

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