Bebauungsplan Nr. 61 26 321 "SV-Gelände Stockerhut"
Aktuelles
Damit sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und um der Öffentlichkeit Gelegenheit zu Stellungnahmen zu geben, ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 26 321 „SV-Gelände Stockerhut“ mit der Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Montag, dem 10.11.2025 bis einschließlich Freitag, dem 12.12.2025
auf der Internetseite der Stadt Weiden i.d.OPf. veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung eines neuen Wohnquartiers in zentraler Lage in Form von verdichtetem Einfamilienhausbau in Kombination mit Mehrfamilienhäusern. Das Plangebiet ist durch eine Ringerschließung gekennzeichnet. Das Wohnquartier kann durch die freie Begehbarkeit der offenen, innenliegenden Flächen eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität entfalten. Die Erschließung lässt sich, bei Eröffnung weiterer Bauabschnitte, flexibel nach Osten oder Norden erweitern.
Das Quartier soll im Hinblick auf eine naturnahe Niederschlagswasserversickerung eine angemessene Durchgrünung aufweisen. Der Baumbestand im Nordwesten angrenzend an die Albert-Schweitzer-Schule kann erhalten bleiben und als öffentliche Grünfläche weiterentwickelt werden. Auf dem Großteil der mittigen Wohnquartiersflächen sind private Grüninseln mit Nutzung und Begehungsrechten für alle Bewohner geplant.
Eine Quartierslösung für die Wärme- und Stromversorgung wird Gegenstand der Bauleitplanung. Ein Nahwärme- und Quartiersstromnetz sowie eine Fläche für eine zukünftige KiTa sind möglich, die Flächen können aber auch andere Nutzungen aufnehmen. Der Entsorgungsstandort an der Königsberger Straße soll bestehen bleiben.
Der Bau- und Planungsausschluss hat auf Grundlage dieser im städtebaulichen Entwurf (Stand vom 13.03.2025) enthaltenden Ziele und Zwecke beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Mit dem Abschluss dieses Verfahrens entsteht neues Baurecht entsprechend der städtebaulichen Ziele und Zwecke.
Im Verfahren sind unter anderem das Konzept zur Entwässerung und Niederschlagswasserbeseitigung, die verkehrlichen Auswirkungen auf das bestehende Straßennetz, die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Vorabeinschätzung sowie die mögliche Altlastensituation zu erstellen bzw. zu klären.
Bürgerinformationsveranstaltung am 03.12.2025
Am 03.12.2025 fand für dieses Bebauungsplanverfahren eine Bürgerinformationsveranstaltung im Café Mitte Weiden in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet statt, um über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Begleitet wird die Veranstaltung von der sog. „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:
- Im Norden: Durch den Stockerhutweg und der Sporthalle der Europa Berufsschule
- Im Osten: Durch den Kinder Verkehrsgarten („Verkehrsübungsplatz“) und die Albert-Schweizer-Schule
- Im Süden: Durch bestehende Wohnbebauung an der Königsberger Straße sowie die Königsberger Straße
- Im Westen: Durch Gewerbebetriebe an der Königsberger Straße sowie die Königsberger Straße
Verfahrensstand
Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):
Gegenstand:
04.12.2024
(Bau- und Planungsausschuss)
- Aufstellungsbeschluss (Baugesetzbuch § 2 Abs. 1)
28.10.2025
(Bau- und Planungsausschuss)
- Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans
- Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung zum Planungsstand „Vorentwurf“ (Baugesetzbuch § 3 Abs. 1 und §4 Abs. 1)
03.12.2025
- Bürgerinformationsveranstaltung
Anstehende Verfahrensschritte
Ausstehend
(Bau- und Planungsausschuss)
- Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der zur frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung zum Vorentwurf Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans
- Beschluss zur Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung zum Planungsstand “Entwurf“ (Baugesetzbuch § 3 Abs. 2 und §4 Abs. 2)
Ausstehend
(Bau- und Planungsausschuss und Stadtrat)
- Vorberatung bzw. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung zum Entwurf
- Beschluss des Bebauungsplans als Satzung der Stadt Weiden i. d. OPf.
- Anschließend: Rechtskraft der neuen Satzung durch Veröffentlichung
Ansprechpartner:
Herr Grübel
Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 05
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de


