Bebauungsplan Nr. 61 26 327 "südlich der unteren Bauscherstraße"
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 61 26 290 „südl. der unteren Bauscherstraße“ wurde am 20.11.2000 unter der Nr. 109 als Satzung beschlossen und am 01.02.2001 bekannt gemacht. Dieser ersetzte die für diesen Bereich gültigen Bebauungspläne Nr. 61 16 143 und 61 26 159 aus den Jahren 1964 bzw. 1967.
Der Bebauungsplan Nr. 61 26 290 „südl. der unteren Bauscherstraße“ wird nun im förmlichen Aufhebungsverfahren aufgehoben und der Bebauungsplan Nr. 61 26 327 „südl. der unteren Bauscherstraße“ neuaufgestellt, um im Plangebiet auch weiterhin eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung sicherzustellen. Auch eine Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren durchgeführt (Nr. 20 03 Ä31).
Lage des Plangebiets
Das ca. 16 ha. große Plangebiet liegt im Süden der Stadt Weiden i. d. OPf. zwischen der Waldnaab und der Moosbürger Straße/ Dr.-Seeling Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst dabei den südlichen Bereich der unteren Bauscherstraße.
Hinweis: Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans (Nr. 20 03 Ä31) entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans in Aufstellung Nr. 61 26 327 "südl. der unteren Bauscherstraße"
Verfahrensstand
Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):
Gegenstand:
27.05.2020
(Bau- und Planungsausschuss)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Einleitung des Aufhebungsverfahrens (Nr. 61 26 290)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Einleitung des Neuaufstellungsverfahrens (Nr. 61 26 327)
03.12.2020
(Bau- und Planungsausschuss)
- Billigung des Vorentwurfs (Aufhebung, Nr. 61 26 290)
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Aufhebungsverfahren (Nr. 61 26 290)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans (Nr. 20 03 Ä31)
04.01.2021 bis 04.02.2021
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beim Aufhebungsverfahren (Nr. 61 26 290)
- Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beim Aufhebungsverfahren (Nr. 61 26 290)
Ansprechpartner:
Frau Stelzl
Herr Bodenmeier
Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 06
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de
Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 04
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de
Downloads
Allgemeines
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Aufhebung, Nr. 61 26 290)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Neuaufstellung, Nr. 61 26 327)
Vorentwurf (in der Zeit vom 04.01.2021 bis 04.02.2021 öffentlich ausgelegen)