Bebauungsplan Nr. 61 26 182 Ä3 "Tachauer Straße, Nahversorgung“
Ziele und Zwecke der Planung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen REWE-Lebensmittelmarktes inkl. Backshop/Café schaffen. Die Flächen einer ehemaligen Erwerbsgärtnerei an der Tachauer Straße sollen so einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Lage des Plangebiets
Verfahrensstand
Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):
Gegenstand:
14.07.2020
(Bau- und Planungsausschuss)
- Antrag des Vorhabenträgers bzgl. Einleitung des Änderungsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
10.08.2021 bis 09.09.2021
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
16.03.2022
(Bau- und Planungsausschuss)
- Zustimmung zum Antrag auf Vorhabenträgerwechsel gem. § 12 Abs. 5 BauGB
Ansprechpartner:
Frau Janota
Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 01
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de
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Allgemeines
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Vorentwurf (in der Zeit vom 10.08.2021 bis 09.09.2021 öffentlich ausgelegen)
Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan i.d.F. vom 18.06.2021
Begründung Bebauungsplan i.d.F. vom 18.06.2021
Vorhaben- und Erschließungsplan i.d.F. vom 18.06.2021
Verkehrsgutachten i.d.F. vom 20.03.2020
Stellungnahme Verkehrsgutachten vom 27.10.2020
Stellungnahme staatliches Bauamt vom 23.10.2020
Verkehrsmengenermittlung vom 15.07.2019
Mikrosimulation Stand 2020
Schallschutzgutachten i.d.F. vom 28.05.2020
Stellungnahme zum Schallschutzgutachten vom 27.08.2020
Auswirkungsanalyse vom 19.11.2018