Bebauungspläne Nr. 61 26 337 bis 340 "Mooslohe I bis IV" und Aufhebung bestehender Bebauungspläne
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Bauleitplanung für das Gebiet "Mooslohe" ist es, eine geordnete Innenentwicklung anzustreben und den Möglichkeiten und Interessen für eine Nachverdichtung Raum zu geben, sowie ein zeitgemäßes Bauen zu ermöglichen.
Das beauftragte Planungsbüro TB|MARKERT aus Nürnberg setzte sich anhand einer Bestandsaufnahme sowie -analyse mit dem gewachsenen Bestand und dem bestehenden Baurecht auseinander, um eine zukünftige Entwicklung von nachhaltigen Wohnstandorten aufzuzeigen. In Form einer Informationsveranstaltung wurde den Bürgerinnen und Bürgern im Oktober 2019 die erste Bestandserhebung durch das Planungsbüro vorgestellt, zugleich konnten die betroffenen Grundstückseigentümer aktuelle Bauwünsche und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig äußern. In diesem Zusammenhang wurde unter Berücksichtigung der Wünsche der Bürger Innenentwicklungspotenziale ausgelotet und an aktuelle Bedürfnisse angepasst, um die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten im bereits bebauten Gebiet "Mooslohe" moderner und attraktiver zu gestalten. Aus den gewonnenen Erkenntnissen hat das Planungsbüro TB|MARKERT für den gesamten Geltungsbereich ein fachliches Plankonzept erarbeitet, dies aufzeigt, welche baulichen Entwicklungen in der Zukunft möglich sein können und städtebaulich vorstellbar sind. Die Mooslohe lässt sich in fünf Teilbereiche untergliedern, die sich durch eine ähnliche städtebauliche Struktur voneinander abgrenzen lassen:
- Moosfurtsiedlung
- Hauffstraße/ Bechsteinstraße
- Südliche Mooslohstraße
- Rehmühlbach Viertel
- Fliederstraße
In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro TB|MARKERT informierte das Stadtplanungsamt im Juli 2021 erneut die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsziele und Inhalte der Bebauungsplan-Vorentwürfe sowie über den Ablauf des Bauleitplanverfahrens. Gleichzeitig konnten die Bürgerinnen und Bürger Rückfragen stellen sowie Ideen, Wünsche oder Kritik äußern.
Neben der Aufstellung der vier neuen Bebauungspläne Nr. 61 26 337 – 340 "Mooslohe I – IV" für vier der oben genannten Teilbereiche soll parallel der ursprüngliche Bebauungsplan "Für das Baugebiet Mooslohe nördl. der Abzweigung Merklsteig und Südl. der Schweinnaab in Weiden i.d.OPf." einschließlich der elf Änderungen aufgehoben werden.
Lage des Plangebiets
Verfahrensstand
Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):
Gegenstand:
14.07.2021
(Bau- und Planungsausschuss)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
10.08.2021 bis 09.09.2021
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Hinweis: Je nur für die vier neuen Bebauungspläne Nr. 61 26 337 – 340 "Mooslohe I – IV"
13.07.2022
(Bau- und Planungsausschuss)
- Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Hinweis: Nur für den Aufhebungs-Bebauungsplan Nr. 61 26 145
- Billigung des Entwurfs
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Hinweis: Je nur für die vier neuen Bebauungspläne Nr. 61 26 337 – 340 "Mooslohe I – IV"
08.08.2022 bis 07.09.2022
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Hinweis: Nur für den Aufhebungs-Bebauungsplan Nr. 61 26 145
- Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Hinweis: Je nur für die vier neuen Bebauungspläne Nr. 61 26 337 – 340 "Mooslohe I – IV"
Ansprechpartner:
Frau Zach
Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 08
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de
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Allgemeines
Geltungsbereich für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 61 26 145 (einschl. der Änderungen 1 bis 11)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 26 337 "Mooslohe I - Moosfurtsiedlung"
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 26 338 "Mooslohe II - südliche Mooslohstraße"
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 26 339 "Mooslohe III - Rehmühlbach Viertel"
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 26 340 "Mooslohe IV - Fliederstraße"
Vorentwurf (in der Zeit vom 08.08.2022 bis 07.09.2022 öffentlich ausgelegen)
Aufhebungsbebauungsplan Nr. 61 26 145 "Für das Baugebiet Mooslohe nördl. der Abzweigung Merklsteig und südl. der Schweinenaab in Weiden i.d.OPf." (inkl. der Änderungen 1 bis 11)
Begründung zum Aufhebungsbebauungsplan Nr. 61 26 145
Entwürfe (in der Zeit vom 08.08.2022 bis 07.09.2022 öffentlich ausgelegen)
Bebauungsplan Nr. 61 26 337 "Mooslohe I - Moosfurtsiedlung"
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 61 26 337
Bebauungsplan Nr. 61 26 338 "Mooslohe II - südliche Mooslohstraße"
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 61 26 338
Bebauungsplan Nr. 61 26 339 "Mooslohe III - Rehmühlbach Viertel"
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 61 26 339