Bebauungspläne Nr. 61 26 337 bis 340 "Mooslohe I bis IV" und Aufhebung bestehender Bebauungspläne

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Bauleitplanung für das Gebiet "Mooslohe" ist es, eine geordnete Innenentwicklung anzustreben und den Möglichkeiten und Interessen für eine Nachverdichtung Raum zu geben, sowie ein zeitgemäßes Bauen zu ermöglichen.

Das beauftragte Planungsbüro TB|MARKERT aus Nürnberg setzte sich anhand einer Bestandsaufnahme sowie -analyse mit dem gewachsenen Bestand und dem bestehenden Baurecht auseinander, um eine zukünftige Entwicklung von nachhaltigen Wohnstandorten aufzuzeigen. In Form einer Informationsveranstaltung wurde den Bürgerinnen und Bürgern im Oktober 2019 die erste Bestandserhebung durch das Planungsbüro vorgestellt, zugleich konnten die betroffenen Grundstückseigentümer aktuelle Bauwünsche und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig äußern. In diesem Zusammenhang wurde unter Berücksichtigung der Wünsche der Bürger Innenentwicklungspotenziale ausgelotet und an aktuelle Bedürfnisse angepasst, um die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten im bereits bebauten Gebiet "Mooslohe" moderner und attraktiver zu gestalten. Aus den gewonnenen Erkenntnissen hat das Planungsbüro TB|MARKERT für den gesamten Geltungsbereich ein fachliches Plankonzept erarbeitet, dies aufzeigt, welche baulichen Entwicklungen in der Zukunft möglich sein können und städtebaulich vorstellbar sind. Die Mooslohe lässt sich in fünf Teilbereiche untergliedern, die sich durch eine ähnliche städtebauliche Struktur voneinander abgrenzen lassen:

  1. Moosfurtsiedlung
  2. Hauffstraße/ Bechsteinstraße
  3. Südliche Mooslohstraße
  4. Rehmühlbach Viertel
  5. Fliederstraße

In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro TB|MARKERT informierte das Stadtplanungsamt im Juli 2021 erneut die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsziele und Inhalte der Bebauungsplan-Vorentwürfe sowie über den Ablauf des Bauleitplanverfahrens. Gleichzeitig konnten die Bürgerinnen und Bürger Rückfragen stellen sowie Ideen, Wünsche oder Kritik äußern.

Neben der Aufstellung der vier neuen Bebauungspläne Nr. 61 26 337 – 340 "Mooslohe I – IV" für vier der oben genannten Teilbereiche soll parallel der ursprüngliche Bebauungsplan "Für das Baugebiet Mooslohe nördl. der Abzweigung Merklsteig und Südl. der Schweinnaab in Weiden i.d.OPf." einschließlich der elf Änderungen aufgehoben werden.

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der Abzweigung Merklsteig bis zur Moosfurtsiedlung und den Bereich zwischen Schweinnaab und Rehmühlbach bis über die Tulpenstraße hinaus.

Verfahrensstand

Datum/Zeitraum (ggf. Gremium):

Gegenstand:


14.07.2021
(Bau- und Planungsausschuss)

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Billigung des Vorentwurfs 
  • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

10.08.2021 bis 09.09.2021

  • Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweis: Je nur für die vier neuen Bebauungspläne Nr. 61 26 337 – 340 "Mooslohe I – IV"


13.07.2022
(Bau- und Planungsausschuss)

  • Billigung des Vorentwurfs 
  • Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweis: Nur für den Aufhebungs-Bebauungsplan Nr. 61 26 145

  • Billigung des Entwurfs
  • Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Hinweis: Je nur für die vier neuen Bebauungspläne Nr. 61 26 337 – 340 "Mooslohe I – IV"


08.08.2022 bis 07.09.2022

  • Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweis: Nur für den Aufhebungs-Bebauungsplan Nr. 61 26 145

  • Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Hinweis: Je nur für die vier neuen Bebauungspläne Nr. 61 26 337 – 340 "Mooslohe I – IV"

Ansprechpartner:

Frau Zach
 

 

Stadtplanungsamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 61 08
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
E-Mail: stadtplanung@weiden.de


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