Werbeanlagen
Ansprechpartner:
Herr Maier
Abteilung für Bauen und Wohnen
Bauförderung
2. Stock, Zi. Nr. 2.06
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 81 - 60 08
Fax: 09 61 / 81 - 60 19
steffen.maier@weiden.de
Die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen sind nach Art. 55 BayBO genehmigungspflichtig, sofern sie nicht der Verfahrensfreiheit des Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO unterliegen. Das Anbringen und Ändern von Werbeanlagen, Schaukästen, Automaten und Markisen in der historischen Altstadt von Weiden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Auskünfte diesbezüglich, wie z. B. welche Unterlagen werden für einen Bauantrag benötigt, Informationen zur Werbeanlagensatzung, erteilt Herr Maier.
Im Zuge der Neueinrichtung der Bürgerbauberatung wurde eine zentrale Planannahmestelle geschaffen. Hier können folgende baurechtliche Anträge eingereicht werden:
Bauantrag, Antrag auf Nutzungsänderung, Antrag auf Vorbescheid, Abbruchanzeige, Antrag auf isolierte Befreiungen und Abweichungen, Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Die Planannahme prüft die Unterlagen lediglich auf Vollständigkeit und leitet diese an die am Verfahren beteiligten Fachstellen weiter. Sollten Fragen zur Genehmigungsfähigkeit Ihrer Planung bestehen, steht Ihnen die Bürgerbauberatung für eine persönliche Beratung vorab gerne zur Verfügung. Von Anfragen zum laufenden Verfahren bitten wir abzusehen, um die Bearbeitungszeiten nicht unnötig zu verlängern.
Des weiteren werden in der Bauregistratur die Bauakten bestehender Gebäude im Stadtgebiet Weiden verwaltet. Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Auskünfte aus den Bauakten, Akteneinsichten sowie Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach dem bayer. Kostengesetz erhoben. Auskunftsberechtigt ist grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Anwesens. Allerdings können auch Akteneinsichten gewährt und Auskünfte aus den Akten erteilt werden, wenn uns eine Vollmacht des Eigentümers vorliegt.