Jahresgebühren für die 14-tägige Entleerung ab 01.01.2022
Restmüllbehälter Stadtgebiet und Ortsteile mit Vollservice
60 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
117,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
175,00 Euro
80 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
144,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
208,00 Euro
120 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
197,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
274,00 Euro
770 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
1.062,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
1.353,00 Euro
1.100 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
1.500,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
1.900,00 Euro
Restmüllbehälter Stadtgebiet und Ortsteile mit Teilservice
60 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
79,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
99,00 Euro
80 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
106,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
132,00 Euro
120 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
159,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
199,00 Euro
770 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
1.024,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
1.277,00 Euro
1.100 Liter
Jahresgebühr ohne Biotonne
1.463,00 Euro
Jahresgebühr mit Biotonne
1.824,00 Euro
Gebühr pro Sonderentleerung
60 Liter
13,60 Euro
80 Liter
16,70 Euro
120 Liter
22,80 Euro
770 Liter
61,30 Euro
1.100 Liter
86,60 Euro
sonstige Gebühren
Für die Ummeldung von Abfallbehältnissen nach § 7 Abs. 1 Abfallwirschaftssatzung zwecks Volumenänderung wird je Vorgang eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
Die Gebühr für die Abfuhr eines Restmüllsackes beträgt 8,30 €.
Welcher Unterschied besteht zwischen Eigenkompostierer und Nichtkompostierer?
Auf Antrag kann eine Befreiung von der Verpflichtung zur Biotonne gewährt werden, wenn auf dem anschlusspflichtigen Grundstück eine ganzjährige Eigenkompostierung (Komposthaufen) betrieben wird.
Hiweise zum Vollservice:
- Abfalltonnen werden von den Müllwerkern zur Leerung an den Straßenrand und nach der Leerung wieder auf das Grundstück gestellt.
Hinweise zum Teilservice:
- Bürger(innen) stellen die Abfalltonnen zur Leerung selbst an den Straßenrand und wieder zurück auf das Grundstück.