Entsorgungseinrichtungen im Stadtgebiet

Städt. Entsorgungsbetrieb - Bauhof
Vohenstraußer Straße 12
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 3 90 19 14
Fax: 09 61 / 3 90 19 19
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. : 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Wertstoffhof ...
Abfallberatung und Problemabfälle
Herr Bauernfeind
Städt. Entsorgungsbetrieb - Bauhof
Vohenstraußer Straße 12
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 3 90 19 12
E-Mail:
abfallberatung@weiden.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. : 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr

Infoblatt Sperrmüllsammlung
Städt. Entsorgungsbetrieb - Bauhof
Vohenstraußer Straße 12
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 3 90 19 13
Fax: 09 61 / 3 90 19 19
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. : 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr
Wertstoffsammlung / Containerstandorte
Städt. Entsorgungsbetrieb - Bauhof
Vohenstraußer Straße 12
92637 Weiden
Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Wertstoffinseln sowie die Containerstandorte finden Sie hier ...
Müllumladestation Weiden
Nikolaus-Otto-Straße 15
92637 Weiden
Tel. 09 61 / 4 38 61
Weitere Informationen und Öffnungszeiten finden Sie unter www.z-m-s.de
Autoverwertung
Fa. Bergler Fahrrecycling GmbH
Am Forst 3
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 39 89 26 - 20
Fax: 09 61 / 39 89 26 - 26
www.bergler.de
E-Mail:
autoverwertung@bergler.de
Weitere Infos zur Autoverwertung finden Sie hier ...
Schrott- / Elektroschrottannahme
Fa. Bergler GmbH
Metallhandel-Recycling
Max-Planck-Str. 5
Tel.: 0961 / 3 12 50
E-Mail:
metallhandel-wen@bergler.de
Weitere Infos zur Entsorgung von Schott und Elektroschrott finden sie hier ...
Diakonisches Werk - Werkhof
Obere Bauscherstraße 21
92637 Weiden
Tel.: 09 61 / 2 10 24 und
09 61 / 63 19 38 93
Weiter Informationen zum Werkhof finden Sie hier ...
Restmüllsäcke
110 Liter-Sack / 8,90 €
Erhältlich an der Bürgerinformation im Neuen Rathaus
Tel.: 09 61 / 81 - 81 0
Öffnungszeiten siehe unten
Zuständigkeit
Wer ist für die Müllentsorung in der Stadt Weiden zuständig?
Gemäß Art. 3 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes ist die Stadt Weiden als kreisfreie Stadt für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (entsorgungspflichtige Körperschaft). Sie erfüllt die sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und aus dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz ergebenden Aufgaben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis.
Die Stadt Weiden hat aufgrund Art. 7 Abs. 1 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz eine Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Weiden (Abfallwirtschaftssatzung) erlassen. Nach § 6 dieser Satzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, sich an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt anzuschließen (Anschlusszwang) und sowohl die Grundstückseigentümer als auch Mieter und Pächter sind verpflichtet, den anfallenden Abfall der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Weiden zu überlassen (Überlassungszwang).
Rechtliche Grundlagen der kommunalen Abfallwirtschaft
Die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Abfallwirtschaft sind in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt. Die Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.