Schöffenwahl 2023
07.02.2023Stadt Weiden sucht Schöffen für allgemeine und Jugendstrafsachen
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen für allgemeine Strafsachen und in Jugendstrafsachen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts.
Die Stadt hat dem Amtsgericht insgesamt mindestens 57 geeignete Personen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen und weitere 28 geeignete Personen für das Amt eines Schöffen in Jugendstrafsachen vorzuschlagen. Gesucht werden Bewerber*innen mit Hauptwohnsitz in Weiden, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Sprache beherrschen.
Das Ehrenamt eines Schöffen kann nur von Deutschen versehen werden. Für das Jugendschöffenamt gilt dabei die Besonderheit, dass nur Personen vorgeschlagen werden sollen, die erzieherisch befähigt und über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Sie sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Entsprechende Bewerbungsformulare sowie weitere Informationen zum Schöffenamt sind hier abrufbar und zudem bei der Bürgerinformation im Neuen Rathaus erhältlich. Interessenten können sich bis spätestens 03.03.2023 bei der Stadt Weiden (Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden i.d.OPf.) bewerben. Neben den Personalien sind auch Angaben zum derzeitigen Beruf sowie verschiedene Erklärungen notwendig. Telefonische Bewerbungen sind nicht möglich.
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