Kommunalwahl 2026

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20.01.2026

Kommunalwahl 2026

Sieben Wahlvorschläge für den OB, neun für den Stadtrat zugelassen

Der Stadtwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 unter Vorsitz von stellvertretenden Stadtwahlleiter Reinhold Gailer einstimmig die Wahlvorschläge folgender Parteien und Wählergruppen für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrates zugelassen:

Wahl des Oberbürgermeisters:

  • Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Bürgerliste Weiden e.V. (BLW)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Die Linke (Die Linke)

Wahl des Stadtrates:

  • Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
  • FREIE WÄHLER Bayern - Freie Wähler Weiden (FREIE WÄHLER - FWW)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Bürgerliste Weiden e.V. (BLW)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Die Linke (Die Linke)
  • Junge Union Bayern (JU Bayern)

Neue Wahlvorschlagsträger benötigen in Weiden i.d.OPf. 215 Unterstützungsunterschriften für die Gültigkeit ihrer Wahlvorschläge. Während die "Junge Union Bayern (JU Bayern)" mit 326 gültigen Unterstützungsunterschriften für die Wahl des Stadtrates das notwendige Quorum erreicht hat, lagen für die Liste "Soziale Bürger Weiden e.V." (LSBW) bis zum Ablauf der Eintragungsfrist am 19.01.2026 um 12:00 Uhr 165 gültige Unterstützungsunterschriften für die Wahl des Oberbürgermeisters und 172 gültige Unterstützungsunterschriften für die Wahl des Stadtrates vor. Die Wahlvorschläge von LSBW für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrates wurden daher vom Stadtwahlausschuss einstimmig für ungültig erklärt.

Die Wahlvorschläge von CSU, FREIE WÄHLER - FWW, SPD, BLW sowie JU Bayern für die Wahl des Stadtrates wurden jeweils für teilweise ungültig erklärt. Der Stadtwahlausschuss erklärte die Kandidatur jeweils eines Bewerbers in den Wahlvorschlägen von SPD und BLW mangels Wählbarkeit für unzulässig, da die Betroffenen keinen Wohnsitz in Weiden i.d.OPf. vorweisen können. Im Fall von CSU und FREIE WÄHLER - FWW fehlte für einen Ersatzbewerber der CSU und eine Bewerberin von FREIE WÄHLER - FWW die für eine Kandidatur erforderliche Zustimmungserklärung. Ein Ersatzbewerber hat ferner bei der JU Bayern nicht die für eine Kandidatur mit Nebenwohnsitz notwendige Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Wählbarkeit seines Hauptwohnsitzes vorgelegt.

Gegen die Entscheidungen des Stadtwahlausschusses können die Beauftragten der betroffenen Wahlvorschläge bis 26.01.2026 um 18:00 Uhr Einwendungen bei der Stadtwahlleiterin erheben. In einem solchen Fall verhandelt der Stadtwahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am 27.01.2026 um 13:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses über die Einwendungen.

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