31.10.2023
01.11.2023 - Allerheiligen
Vollzug des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage
Aufgrund des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21.05.1980 (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08.07.2013 (GVBl S. 402), sind an diesem Tag verboten:
Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der diesem Tage entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist.
So sind insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig. Die Beschränkung gilt von 02:00 Uhr bis 24:00 Uhr.