Ausländerwesen

Kontakt Ausländerwesen

E-Mail-Adresse: auslaenderbehoerde@weiden.de

Online-Terminvereinbarung für die Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen sowie für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen unter tevis.weiden.de

Zuständigkeit nach
Anfangsbuchstaben des Familiennamens
Telefonnummer    
A09 61 / 81 - 33 09
B - G09 61 / 81 - 33 13
H - J 09 61 / 81 - 33 10
K - L 09 61 / 81 - 33 11
M - R 09 61 / 81 - 33 14
S - Z 09 61 / 81 - 33 12
Verpflichtungserklärungen09 61 / 81 - 33 13

Aktuelles

Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten fort

Mit Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden am 01. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für Kriegsflüchtlinge, die infolge des Ukraine-Krieges in Deutschland Zuflucht gefunden haben, automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.

Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist also nicht notwendig.

 

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