Ausländerwesen

Aktuelle Informationen

!Bitte beachten! 

Die Buchung von Terminen zur Abholung und Erfassung von Biometriedaten ist wieder möglich. Fragen an die Ausländerbehörde stellen Sie über unserer zentrale E-Mail Adresse. Hier erhalten Sie zuverlässige und für Sie dokumentierbare Antworten. 


Kontakt Ausländerwesen

E-Mail-Adresse: aufenthalt@weiden.de

 

Beantragung eines Aufenthaltstitels unter www.weiden.de/aufenthalt.

 

Online-Terminvereinbarung für die Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen unter tevis.weiden.de.

Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens 
Teamleiter Ausländerbehörde09 61 / 81 - 35 01
A - Cg09 61 / 81 - 35 07
Ch - Jd09 61 / 81 - 35 04
Je - M09 61 / 81 - 35 06
N - R09 61 / 81 - 35 05
S - Z09 61 / 81 - 35 03
  
Verpflichtungserklärung und Abholung eAT09 61 / 81 - 35 08 oder 09 61 / 81 - 33 21

Aktuelles

Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten fort

Mit der Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 22. Oktober 2025 werden am 01. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für Kriegsflüchtlinge, die infolge des Ukraine-Krieges in Deutschland Zuflucht gefunden haben, automatisch bis zum 04. März 2027 verlängert.

Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom 15. Juli 2025. Die Betroffenen müssen deshalb keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist also nicht notwendig. 

 

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