Ausländerwesen
Aktuelle Informationen
!Bitte beachten!
Die Buchung von Terminen zur Abholung und Erfassung von Biometriedaten ist wieder möglich. Fragen an die Ausländerbehörde stellen Sie über unserer zentrale E-Mail Adresse. Hier erhalten Sie zuverlässige und für Sie dokumentierbare Antworten.
Kontakt Ausländerwesen
E-Mail-Adresse: aufenthalt@weiden.de
Beantragung eines Aufenthaltstitels unter www.weiden.de/aufenthalt.
Online-Terminvereinbarung für die Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen unter tevis.weiden.de.
| Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens | |
| Teamleiter Ausländerbehörde | 09 61 / 81 - 35 01 |
| A - Cg | 09 61 / 81 - 35 07 |
| Ch - Jd | 09 61 / 81 - 35 04 |
| Je - M | 09 61 / 81 - 35 06 |
| N - R | 09 61 / 81 - 35 05 |
| S - Z | 09 61 / 81 - 35 03 |
| Verpflichtungserklärung und Abholung eAT | 09 61 / 81 - 35 08 oder 09 61 / 81 - 33 21 |
Aktuelles

Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten fort
Mit der Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 22. Oktober 2025 werden am 01. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für Kriegsflüchtlinge, die infolge des Ukraine-Krieges in Deutschland Zuflucht gefunden haben, automatisch bis zum 04. März 2027 verlängert.
Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom 15. Juli 2025. Die Betroffenen müssen deshalb keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen. Ein Termin bei der Ausländerbehörde ist also nicht notwendig.
