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Zensus 2022; Bewerbung als Erhebungsbeauftragte/Erhebungsbeauftragter
Der Zensus umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen.
Als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter werden Sie im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen eingesetzt. Dazu werden Ihnen wohnortnahe „Erhebungsbezirke“ (Anschriften) mit ca. 120 zu erhebenden Personen zugeteilt.
Für die befragten Bürgerinnen und Bürger besteht eine Auskunftspflicht. Als Erhebungsbeauftragter führen Sie unterstützt durch ein Tablet kurze persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen durch. Hierzu suchen Sie die Ihnen zugewiesenen Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zum angekündigten Termin stellen Sie vor Ort Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern.
Die Befragungen erfolgen im Zeitraum vom 16. Mai 2022 bis ca. Ende Juli 2022. In der Zeiteinteilung sind Sie weitestgehend frei. Sie können beispielsweise auch nach Feierabend oder am Wochenende (außer sonntags) Interviews durchführen.
Ein Interview dauert ca. 5 bis 15 Minuten Die Befragungen sind individuell unterschiedlich, weshalb Abweichungen möglich sind.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Interviews richtet (ca. 800 Euro). Darüber hinaus erfolgt eine Erstattung der Fahrtkosten ach dem Bayerischen Reisekostengesetz (z. B. die Kosten des ÖPNV oder bei Nutzung eines privaten PKW 0,35 € / Kilometer).
Ein mobiles Endgerät (Tablet) und die Unterlagen werden von der Erhebungsstelle bereitgestellt. Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine eintägige Schulung und werden auf Ihre Aufgaben vorbereitet.
- Volljährigkeit zum Zensusstichtag
- Wohnsitz in Deutschland
- Teilnahme an einer eintägigen Schulung im Frühjahr 2022
- Sorgfalt, Flexibilität, Diskretion und ein hohes Verantwortungsbewusstsein
- freundliches und sicheres Auftreten
- selbständige Arbeitsweise
- Erreichbarkeit per Telefon (nach Möglichkeit mobil)
- idealerweise Führerschein der Klasse B
- mindestens gute Deutschkenntnisse
- ggf. Fremdsprachenkenntnisse
Sie können sich bei Ihrer örtlichen Erhebungsstelle als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter für den kommenden Zensus 2022 bewerben.
Sie werden am Ende dieses Jahres von der Erhebungsstelle kontaktiert.
Rechtsgrundlagen
- § 20 Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 - ZensG 2022)
https://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2021/__20.html - Art. 25d Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStatG-25d
Weiterführende Links
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)