
Dienstleistungen A-Z
Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Die Regierungen sind Aufsichtsbehörden über die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Insoweit sind sie übergeordnete Beschwerdestellen.
Bei Bedarf unterstützt und berät die Regierung die örtlich und sachlich zuständigen Fachstellen für Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA), z. B. bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Begehungen der Einrichtungen die unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) fallen oder in schwierigen Fragen zur Umsetzung von gesetzlichen oder ministeriellen Vorgaben.
Rechtsgrundlagen
- Art. 24 Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPfleWoqG-24
Weiterführende Links
- Pflege - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/ - Menschen mit Behinderung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
https://www.stmas.bayern.de/behinderung.php - Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
https://www.stmgp.bayern.de/service/ansprechpartner-und-fachstellen/ - Inklusion - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
http://www.inklusion-in-bayern.de/
Verantwortliche Behörde
Regierung von Mittelfranken (siehe BayernPortal)