
Dienstleistungen A-Z
Einrichtungen der Behindertenhilfe; Beratung und Einreichung einer Beschwerde
Zur weiteren Stärkung des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration einen 10-Punkte-Plan beschlossen, in dessen Rahmen u.a. bei den Regierungen Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen wurden, an die sich die Eltern wenden können.
Diese stehen den Kindern und Jugendlichen, den Eltern und sonstigen Personensorgeberechtigten bei Fragen zu den Einrichtungen, zur Qualität der Einrichtungen und speziell zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sowie bei Beschwerden zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- Ziffer 6, Satz 4 Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
Az. IV4/6417.01-1/26 (AllMBl. S. 297)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2162_A_546-13 - § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html - § 49 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__48a.html - Art. 44 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGSG-44
Verantwortliche Behörde
Regierung von Mittelfranken (siehe BayernPortal)