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Steuern; Informationen zu Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
So wurde für die Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zinslos zu stunden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Neben diesen Maßnahmen soll bei den Betroffenen vorübergehend von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden.
Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
Geht es Ihnen um die Stundung der Gewerbesteuer, ist Ihr zuständiger Ansprechpartner die Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Geht es um die Versicherungssteuer oder das sogenannte Verfahren VAT on e-Services (besonderes Umsatzsteuerverfahren) sprechen Sie bitte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an.
Ansprechpartner für folgende Verbrauch- und Verkehrsteuern sind die zuständigen Hauptzollämter:
- Kraftfahrzeugsteuer
- Einfuhrumsatzsteuer
- Luftverkehrsteuer
- Energiesteuer
- Stromsteuer
- Tabaksteuer
- Kaffeesteuer
- Biersteuer
- Alkoholsteuer
- Alkopopsteuer
- Schaumweinsteuer
- Zwischenerzeugnissteuer
Unter "Weiterführende Links" finden Sie weiterführende Informationen zu einzelnen Maßnahmen und Steuerarten.
Weiterführende Links
- Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte - Informationen des Bundesministerium der Finanzen
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html - FAQ „Corona“ beim Bundesministerium der Finanzen
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html?cms_pk_kwd=06.04.2020_FAQ+Corona+Steuern+&cms_pk_campaign=Newsletter-06.04.2020 - Steuerliche Maßnahmen für Corona-Betroffene - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Aktueller Überblick über derzeitige steuerliche Maßnahmen des Bundes und Bayerns
https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/ - Themenseite "Coronavirus" beim Bayerischen Landesamt für Steuern
Hier finden Sie gebündelt Informationen und Formulare zur steuerlichen Entlastung für die Bewältigung der wirtschaftlichen folgen der Corona-Pandemie.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/default.php?f=LfSt - Informationen zu steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen der Zollverwaltung
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Coronakrise/Steuern/steuern_node.html - Bundeszentralamt für Steuern
https://www.bzst.de
Formulare
- Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Formular für die vereinfachte Antragstellung
- auf zinslose Stundung von ursprünglich bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern bis längstens 30. Juni 2022
und/oder - auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
und/oder - auf Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags aus 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuerzahlung/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus-Ratenzahlung-12-2021.pdf - auf zinslose Stundung von ursprünglich bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern bis längstens 30. Juni 2022
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)