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DigitalPakt Schule; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
Zweck
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.
Gegenstand
Die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen werden bei der Schaffung optimaler Bedingungen für digitales Lernen und Lehren unterstützt. Mit den bewilligten Mitteln können die Schulträger die digitale Vernetzung (auch WLAN-Infrastruktur) in den Schulgebäuden und auf dem Schulgebäude aufbauen bzw. verbessern, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufbauen bzw. weiterentwickeln sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschaffen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern sein (Schulaufwandsträger).
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für IT-Ausstattung,
- Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
- bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
- investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule ist je Schulaufwandsträger festgelegt (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Um Fördermittel für eine Schule zu erhalten, war ein schuleigenes Medienkonzept zu entwickeln. Außerdem muss die Schule im Rahmen der aktuellen Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) den Ist-Stand ihrer IT-Ausstattung angegeben haben.Der Förderantrag ist vom jeweiligen Schulaufwandsträger ausschließlich elektronisch unter Verwendung der zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zugleich bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid.
In den Richtlinien ist eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab dem 17.05.2019 erteilt worden. Neben der unterschriebenen und eingescannten PDF-Fassung muss auch die ausgefüllte Excel-Arbeitsmappe elektronisch eingereicht werden.Die Antragsfrist endet am 31.12.2021.Rechtsgrundlagen
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Az. I.5-BS4400.27/211/98
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_2_4_K_10546
Weiterführende Links
- Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6585/digitalpakt-schule.html
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Förderrichtlinie dBIR
https://www.km.bayern.de/download/22289_dBIR-Antragsmappe_20200113_LEER.xlsx
Verantwortliche Behörde
Regierung von Schwaben (siehe BayernPortal)