
Dienstleistungen A-Z
Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Die schulaufsichtliche Genehmigung dieser Lehrkräfte dient der Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die Schule ihren Standort hat, gestellt werden.Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.Befristete schulaufsichtliche Genehmigung: Es fallen Kosten fallen. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.Erforderliche Unterlagen
- Zeugnisse über Ausbildung und berufliche Tätigkeit (in Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildungsstätten, Ausbildungsdauer und Prüfungen sowie bisherige Tätigkeiten
- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag) in Kopie
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 bzw. § 30 a BZRG
- Selbstauskunft zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Genehmigung der nebenamtlichen Tätigkeit durch den Dienstherrn (falls erforderlich)
- Teilnahmebestätigungen der pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen (bei Entfristung)
- ggf. Unterrichtsgenehmigung aus einem anderen Regierungsbezirk in Kopie
Rechtsgrundlagen
- Art. 114 Abs. 1 und Art. 92 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Art. 94 Abs. 1 und 3, Art. 97 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG
Formulare
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/44/rvs_44-030/index - Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rvs/b4/44/rvs_44-003/index
Verantwortliche Behörde
Regierung von Schwaben (siehe BayernPortal)