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Vermessung; Beantragung einer Grenzfeststellung
Eine Abmarkungspflicht für Grenzen gibt es erst seit 1900. Das ist der Grund dafür, dass es in Bayern noch viele Grenzen gibt, die weder abgemarkt noch den Eigentümern genau bekannt sind. Rechtssicherheit wird durch die Neuvermessung und Abmarkung dieser Grenzen durch die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geschaffen.
Des Weiteren gehen Grenzzeichen aus verschiedenen Gründen verloren (Bauarbeiten, Feldbearbeitung usw.) bzw. sie werden verschüttet.
Die Grenzfeststellung besteht also aus der Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen und dem Aufdecken von Grenzzeichen (mit Überprüfung) bzw. der Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen.
Wenn Sie an Ihrer Grundstücksgrenze die Grenzsteine nicht finden, so können Sie dort eine Grenzfeststellung beantragen.
keine
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkte sowie der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke. Die Gebühr beträgt für
Grenzpunkte
- für den 1. Grenzpunkt: 260 EUR
- für den 2. bis 30. Grenzpunkt: je 85 EUR
- für den 31. bis 100. Grenzpunkt: je 70 EUR
- für alle weiteren Grenzpunkte: je 60 EUR
Flurstücke
- für das 1. Flurstück: 410 EUR
- für das 2. bis 10. Flurstück: je 170 EUR
- für das 11. bis 30. Flurstück: je 90 EUR
- für alle weiteren Flurstücke: je 55 EUR
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVermKatG - Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz - AbmG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAbmG - Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGebOVerm
Weiterführende Links
- Bayerische Vermessungsverwaltung
http://www.geodaten.bayern.de - Grenzvermessung
http://www.ldbv.bayern.de/vermessung/grundstck/grenzvermessung.html
Formulare
- Vermessungsantrag
http://www.vermessung.bayern.de/file/pdf/703/vermessungsantrag.pdf
Verantwortliche Behörde
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)