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Vermessung; Durchführung einer Grenzfeststellung
Das bayerische Staatsgebiet wurde im 19. Jahrhundert komplett vermessen. Der damalige Kurfürst Max IV. Josef ordnete die Vermessung vor allem aus steuerlichen Gründen an, wenngleich auch militärische Überlegungen eine Rolle gespielt haben dürften.
Eine Abmarkungspflicht für Grenzen gibt es erst seit 1900. Das ist der Grund dafür, dass es in Bayern noch viele Grenzen gibt, die weder abgemarkt noch den Eigentümern genau bekannt sind. Rechtssicherheit wird durch die Neuvermessung und Abmarkung dieser Grenzen durch die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geschaffen.
Des Weiteren gehen Grenzzeichen aus verschiedenen Gründen verloren (Bauarbeiten, Feldbearbeitung usw.) bzw. sie werden verschüttet.
Die Grenzfeststellung besteht also aus der Abmarkung bisher unabgemarkter Grenzen und dem Aufdecken von Grenzzeichen (mit Überprüfung) bzw. der Wiederherstellung verlorengegangener Grenzzeichen.
keine
siehe "Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)"Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVermKatG - Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke Abmarkungsgesetz - AbmG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAbmG - Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGebOVerm
Weiterführende Links
- Bayerische Vermessungsverwaltung
http://www.geodaten.bayern.de - Grenzvermessung
http://www.ldbv.bayern.de/vermessung/grundstck/grenzvermessung.html
Formulare
- Vermessungsantrag
http://www.vermessung.bayern.de/file/pdf/703/vermessungsantrag.pdf
Verantwortliche Behörde
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)