
Dienstleistungen A-Z
Wehrdienst; Wehrdienstbeschädigung
Bei gesundheitlichen Schädigungen wird für die Folgen der Schädigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses Versorgung gewährt. Stirbt der Soldat an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung, erwerben seine Hinterbliebenen einen Versorgungsanspruch. Art und Höhe der Leistungen entsprechen jenen für Kriegsopfer; lediglich im Rahmen der Heilbehandlung und bei Arbeitsunfähigkeit bestehen einige Abweichungen.
§§ 80-83 Soldatenversorgungsgesetz
Bundeswehrverwaltung (Bundeswehr-Dienstleistungszentren)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/svg/index.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)