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Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts
Bewilligt der Gläubiger einer Grundschuld oder eines anderen Grundpfandrechts die Löschung aus dem Grundbuch, kann der Eigentümer die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen.
Folgende Unterlagen müssen für die Löschung eines Grundpfandrechts dem Grundbuchamt vorgelegt werden:
- Die Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Eigentümer zur Löschung des Grundpfandrechts in öffentlich beglaubigter Form.
- Die Löschungsbewilligung des Gläubigers in öffentlich beglaubigter Form. Bei Sparkassen und Landesbanken ist das Siegel der Bank ausreichend.
- Bei Briefrechten zusätzlich:
- Grundpfandrechtsbrief im Original oder
- Ausschließungsbeschluss in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk
Ein Notar besorgt auf Ihren Wunsch die benötigten Unterlagen und überwacht den Vollzug des Löschungsantrags.
Die Gebühren nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten sich nach dem Verkehrswert des zu löschenden Rechts.
Rechtsgrundlagen
- § 13, 27 Grundbuchordnung (GBO)
http://www.gesetze-im-internet.de/gbo/BJNR001390897.html#BJNR001390897BJNG000201307 - Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) - Kostenverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html
Formulare
- Antrag auf Löschung im Grundbuch
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/lebenslagen/internet_antrag_loeschung.pdf
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)