
Dienstleistungen A-Z
Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb
Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz beim zuständigen Luftamt beantragen.
Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebnahme.Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__19.html
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)