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Feuerwerkskörper; Beantragung der Erlaubnis zum Aufstieg
Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.
Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Abbrennen.30,00 - 500,00 EURRechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__20.html
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)